Am 30. November 2021 wurde die Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Alle wichtigen Informationen hierzu haben wir Ihnen bereits in unserem Rundschreiben vom 9. November 2021 zukommen lassen. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung, somit 1. Dezember 2021, in Kraft.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt haben wir Ihnen zur Kenntnis beigefügt.
Anlage 1 Mitgliederinfo
Anlage 2 FAQ