Der Bundesrat hat der Regierungsverordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz zugestimmt, verlangt aber wichtige Korrekturen.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen sich juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder entsprechend einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
Der Änderung muss das Bundeskabinett zustimmen. Der weiterer Verlauf vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung ist offen.
Ausführliche Informationen finden Sie in der beigefügten Mitgliederinformation.