Hannover. Die heutige Berichterstattung in der Tagespresse hat vielerorts zu erheblichen Verunsicherungen bei Mietern und zahlreichen Anfragen bei Vermietern geführt. Die Mitgliedsunternehmen im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) stellen noch einmal klar: Niemand soll aufgrund der Corona-Krise seine Wohnung verlieren! „Die Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften in unserem Verband werden Mietern, die in dieser schweren Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit Rat und Tat zur Seite stehen“, betont vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt.
Einige Punkte dabei sind entscheidend:
• Gegenseitiges Verständnis ist das Gebot der Stunde.
• Wir raten Mietern, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sich schnellstmöglich an ihr Wohnungsunternehmen zu wenden.
• Gemeinsam suchen die versierten Fachkräfte des Wohnungsunternehmens mit dem betroffenen Mieter nach einer Lösung. Hierbei bieten sich u.a. auch Anträge auf Wohngeld an.
• Die neue Regelung, die der Bundestag verabschiedet hat, schließt mietrechtliche Konsequenzen aus, wenn Mieter in den Monaten April, Mai und Juni ihre Mietzahlung wegen corona-bedingter finanzieller Notlage nicht pünktlich bezahlen können.
• Diese ausgesetzten Mietzahlungen müssen allerdings bezahlt werden. Dafür ist zunächst ein Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen.
• Ein Recht, die Miete in diesem Zeitraum nicht zu bezahlen, besteht nicht.
„Die Wohnung war wohl selten wertvoller als in diesen Zeiten. Sie bietet Schutz im Privaten und Geborgenheit. Wir werden alles daran setzen, dass dies so bleibt. Vermieter und Mieter profitieren jetzt von einem besonderen Vertrauensverhältnis, an dem wir viele Jahre gemeinsam gearbeitet haben“, sagte vdw-Direktorin Dr. Schmitt.