– BEG Richtlinien 2023 veröffentlicht mit 15 % Förderbonus für serielle Sanierungen
– KfW-Webseminare zur BEG-Förderung (Sanierung und Neubauförderung 2023)
Ab dem 1. Januar 2023 gelten erneuerte Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In diesem Zusammenhang wird es erstmalig einen Förderbonus für serielle Sanierungen in Höhe von 15 % geben, wofür sich unser Verband auf Bundesebene intensiv eingesetzt hatte. Meiner Auffassung nach wird durch den Förderbonus ein wichtiger Hebel in Bewegung gesetzt, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen.
Einzelheiten zu den seriellen Sanierungen von Wohngebäuden:
• Es gibt einen 15 % Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus), zusätzlich zum Standardtilgungszuschuss von 20 % bzw. 15 % für die Effizienzhausstufe 40 bzw. 55.
• Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
• Der SerSan-Bonus kann mit der EE-Klasse (5 %) oder der NH-Klasse (5 %) kombiniert werden. Die EE-Klasse wird ab einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 % erreicht (bisher 55 %). Die NH-Klasse wird für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen geschaffen.
• Der SerSan-Bonus kann ebenso mit dem Bonus für Gebäude mit einem besonders hohen Verbrauch, den Worst Performing Buildings (WPB), kombiniert werden. Allerdings werden die beiden Boni dann bei insgesamt 20 % gedeckelt.
• Insgesamt kann eine serielle Sanierung also mit bis zu 40 % (Effizienzhaus 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 % (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + SerSan) gefördert werden.
Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Ausrichtung erklärtermaßen das Ziel, zur Klimaneutralität von Gebäuden im Bestand beizutragen. Eine entsprechende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221209-bmwk-setzt-neue-anreize-fuer-sanierungen.html
Einen ausführlichen Überblick über die künftige Aufstellung der BEG und wichtige Änderungen finden Sie hier:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Die Entwürfe der Richtlinien können hier heruntergeladen werden:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
Bitte beachten Sie: verbindlich sind nur die Richtlinien, die im Bundesanzeiger erscheinen. Sie waren bei Redaktionsschluss dieses Rundschreibens noch nicht erschienen. Daher habe ich die Bitte, im Bedarfsfall im Internet unter https://www.bundesanzeiger.de/ zu recherchieren (Suchbegriff „BEG“, amtlicher Teil).
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) finden Sie hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Sie entsprechen den aktuell gültigen Förderrichtlinien, d. h. Dezember 2022. Mit dem Inkrafttreten der novellierten Förderrichtlinien werden zu Beginn des nächsten Jahres aktualisierte FAQ zur Verfügung gestellt.
Für die Wohnungswirtschaft ist es eine weiterhin wichtige Information, dass die vom BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG-Programme zum 1. März 2023 als Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen wird.
Zur BEG (Sanierung und Neubauförderung 2023) bietet die KfW ein Webseminar mit mehreren Terminen an. Die letzten Webinare zu der Thematik waren sehr schnell ausgebucht, so dass ich Ihnen bei Interesse eine zeitnahe Anmeldung empfehle. Nachfolgend finden Sie die Termine und den dazugehörigen link:
09.03.2023,11.00 – 12.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-09032023/1866510
22.03.2023, 14.00 – 15.30 Uhr
https://next.edudip.com/de/webinar/die-wohnwirtschaftliche-forderung-der-kfw-beg-sanierung-und-neubauforderung-2023-22032023/1866514
Siehe auch: vdw-Seminar am 01.03.2023 zum Thema: https://vdw-online.de/seminare/kfw-und-bafa-foerderung-aktuell/