Das Wichtigste:
Am 8. Juli 2022 hat der Bundestag ein umfassendes Gesetzespaket zur Beschleunigung der Ener-giewende und des Klimaschutzes verabschiedet. Der Bundesrat hat am 9. Juli 2022 zugestimmt. Die Gesetze sind somit abschließend beraten, aber mit einer Ausnahme noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, d. h. noch nicht in Kraft.
Die wichtigste Punkte aus Sicht der Wohnungswirtschaft sind:
– Das GEG wird zum 1. Januar 2023 geändert. Es wird für Neubauten nur der Primärenergie-bedarf auf EH 55-Niveau verschärft, der Wärmeschutz verbleibt beim gegenwärtigen
Niveau. Diese Änderung erfolgte erst im parlamentarischen Verfahren. Sie setzt wohnungs-wirtschaftliche Forderungen um und ist ganz im Sinne des effizienten Klimaschutzes. Weitere Än-derungen sind vorteilhaft und werden im ausführlichen Teil erläutert.
- Das EEG erhöht die Überschuss-Einspeisevergütung und führt einen weiteren Zuschlag bei Volleinspeisung ein. Für Mieterstrom fällt die 100 kW-Grenze. Es gibt Neues zur Anlagenzusammenfassung.
- Die seit 1. Juli 2022 ausgesetzte EEG-Umlage wird für Letztverbraucher endgültig abgeschafft und vom Bund übernommen.
- Das Energiefinanzierungsgesetz stellt Wärmepumpenstrom und Strom, aus dem grüner Wasser-stoff gemacht wird, von der KWKG-Umlage und der Offshore-Umlage frei.
- Das EnWG regelt die Vereinbarung reduzierter Netzentgelte für netzdienlich abschaltbare Lasten, wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und nicht öffentliche Lade-stationen.
- Im KWKG bleibt die Streichung der Förderung von Strom aus Biomethan trotz massiver Gegen-wehr der Verbände, auch der BID, erhalten.
Zu den Änderungen im Energiesicherungsgesetz [EnSiG (Preisanpassungsrecht und mögliche Vor-schriften zur Energieeinsparung)] verweisen wir auf das Rundschreiben des GdW vom 12. Juli 2022, welches über den vdw am 14. Juli 2022 an die Mitgliedsunternehmen verteilt wurde. Das Rundschreiben informierte weiter darüber, dass der GdW in der jetzigen Ausnahmesituation auch eine mehrma-lige Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen für vertretbar hält. Die Rechtsprechung dazu bleibt abzuwarten.
Das EnSiG ist als einziges Gesetz des beschlossenen Paketes bereits im BGBl. Veröffentlicht und am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.
Anlage