Hannover. Das Bundesland Hessen hat angekündigt, bei der Umsetzung der Grundsteuerreform die sogenannte Öffnungsklausel zu nutzen und künftig auf das von der Wohnungswirtschaft unterstützte, niedersächsische „Flächenmodell mit Lagefaktor“ zu setzen. Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), fordert das Land Niedersachsen auf, dem hessischen Vorbild zu folgen. Die vdw-Verbandsdirektorin erläutert: „Die Vorteile liegen auf der Hand. Ein länderbezogenes wertunabhängiges Flächenmodell mit einem Ausgleichsfaktor bietet eine unbürokratische Lösung und führt zu den geringsten (Mehr-)Belastungen auch für unsere Mieter.“ Dies wird durch Modellberechnungen der Steuerexperten des vdw belegt.
„Obendrein wäre es ein logischer Schritt, immerhin wurde das Fläche-Lage-Modell im Niedersächsischen Finanzministerium entwickelt“, betont Dr. Schmitt. Zugleich warnt sie davor, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer einzuschränken. Der Wegfall der bisherigen Regelung, die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen, hätte gravierende Folgen für die vdw-Mitgliedsunternehmen.
Dr. Schmitt warnt: „Das würde die Eigenkapitalausstattung und damit die Investitionsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen dramatisch schwächen. Sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer wegfallen, würden geplante Modernisierungsprojekte sowie soziale Leistungen gefährdet. Damit wäre sowohl den Zielen des Klimaschutzes als auch den Bemühungen der vdw-Mitgliedsunternehmen um freiwillige soziale Angebote für Mieter in schwierigen Lebenssituationen ein Bärendienst erwiesen.“