Hannover. Niemand soll in Pandemie-Zeiten seine Wohnung verlieren! Das ist für die Wohnungsunternehmen im vdw Niedersachsen Bremen selbstverständlich. Und es ist nachvollziehbar, dass die Politik Mieter in der aktuellen Lage besonders schützen möchte. Allerdings darf dies nicht zu einer einseitigen Benachteiligung der Vermieter führen. „Wir erwarten, dass die Wohnungswirtschaft wie alle anderen Branchen unterstützt wird“, sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt.
„Umso schockierter waren wir am Wochenende von den Plänen der Bundesregierung, das Kündigungsrecht der Vermieter wegen Zahlungsverzugs für sechs Monate auszusetzen und während dieses Zeitraumes eine gesetzliche Stundung der Miete zu gewähren. Verbunden mit der geplanten Vermutungsregel hätte dies zu erheblichen Mietausfällen und damit Liquiditätsengpässen in den Unternehmen geführt“, betont Dr. Schmitt.
Die Verbandsdirektorin erklärt die möglichen Auswirkungen: „Es kann und darf nicht sein, dass die Vermieter am Ende der Kette diejenigen sind, die das Risiko des Umsatzverlustes alleine tragen. Das würde zu einem sofortigen Stopp aller Investitionen und dem Aus für viele Vermieter führen. Es wäre gerade vor dem Hintergrund der Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum Wahnsinn so zu verfahren und könnte sogar zu einer Wohnungsnot führen.“
Die vdw-Verbandsdirektorin hat in enger Abstimmung mit GdW-Präsident Axel Gedaschko am Wochenende in Gesprächen mit Vertretern der Niedersächsischen Landesregierung und mit Parlamentariern auf diese gravierenden Folgen hingewiesen. „Dabei bin ich auf breites Verständnis gestoßen“, berichtet Dr. Schmitt. Unterstützung gibt es auch vom Mieterbund Niedersachsen-Bremen.
Am Montag hat der Gesetzgeber dann auf die Hinweise aus der Wohnungswirtschaft reagiert und die Geltungsfrist der neuen Regelungen auf drei Monate festgelegt. Darüber hinaus drängt der vdw darauf, einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ einzurichten, um die Liquiditätskette rund um die Wohnungswirtschaft zu erhalten. „Niemand darf in dieser Zeit seine Wohnung wegen Zahlungsproblemen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, verlieren. Das Schutzschild der Bundesregierung muss gleichermaßen für Mieter und wohnungswirtschaftliche Unternehmen gelten“, sagt Dr. Schmitt.
Die vdw-Direktorin weist darauf hin, dass es weiterhin bewährte staatliche Maßnahmen gibt, um Mietern auszuhelfen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. So greifen unter anderem bei Arbeitnehmern Kurzarbeitergeld, das ALG I und ALG II sowie das Wohngeld. „Unsere Mitgliedsunternehmen werden betroffenen Mietern bei der Beantragung der staatlichen Unterstützung nach allen Kräften helfen und ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.“