Im November 2022 wurde von Bundestag und Bundesrat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz CO2KostAufG beschlossen. Dadurch wird der Vermieter für Abrechnungszeiträume, die ab 2023 beginnen, anteilig den CO2-Preis für bestimmte Energieträger (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Fernwärme) der Heizungs- und Warmwasserversorgung tragen müssen.
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