Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, Betriebsräte, Personalverantwortliche, Vorstände und Geschäftsführer kleiner Wohnungsunternehmen
Ziel und Inhalt
Ihre Mieter, Interessenten, Mitarbeiter und Partner vertrauen Ihnen sensible Daten an und gehen davon aus, dass diese bei Ihnen datenschutzkonform verarbeitet werden. Insbesondere sind die gesetzlichen Bestimmungen aus der DSGVO zu beachten. Darüber hinaus gibt es auch Regelungen im BDSG und dem TDDDG, die unbedingt umgesetzt werden müssen.
Materielle und formelle Datenschutzverstöße können mit erheblichen Bußgeldern (bis zu 20 Mio Euro) geahndet werden.
Damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft ein angemessenes Datenschutzniveau nachweisen kann und über Neuerungen und Änderungen in der EU-DSGVO up to date ist, werden in diesem Datenschutz – Update viele Neuerungen vorgestellt und Fragen der Teilnehmer diskutiert.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werfen für die Unternehmen viele Fragen auf, z.B.:
- Was muss man bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten?
- Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?
- Wie werden die Betroffenen informiert?
- Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?
- Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?
- Welche Cookies sind auf Webseiten erlaubt?
- Was ist bei Homeoffice zu beachten?
Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden.
Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden auch Checklisten und verschiedene Muster zur Verfügung gestellt.
Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.
Inhalte:
- Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen
- u.a. KI-Verordnung, Bürokratieentlastungsgesetz; Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ….
- Tätigkeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage
- Führung von Verarbeitungsübersichten
- Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung
- Verträge mit Auftragsverarbeitern und deren Prüfung
- Mitarbeiterschulung zu Datenschutz und bei Einsatz von KI
- Datenschutz-Verpflichtung
- Rechte von Betroffenen – wie weit geht das Auskunftsrecht?
- Erfassung und Meldung von Datenschutzvorkommnissen
- Dokumentation oder Datenschutz-Management-System (DSMS)
- Auswirkungen des TDDDG auf die Gestaltung von Homepages
- Homepages, Cookies, Social Media, Analysetools – gesetzliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung