Ziel und Inhalt
Die Wärmewende soll durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) schneller voranschreiten. In diesem Zusammenhang kommt oftmals die Frage auf, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang durch Fernwärmesatzungen durchsetzbar ist, auch wenn man bereits klimafreundlich heizt. Für Wärmepumpen wurde diese Frage nun rechtsgutachterlich geklärt. Demnach stehen Wärmepumpen in Fernwärmesatzungsgebieten grundsätzlich unter besonderem Schutz.
▪ Was steht im Gebäude-Energiegesetz (GEG)?
▪ Das 1 x 1 des Anschluss- und Benutzungszwangs
▪ Muss die Wärmepumpe raus? Handreichungen für die Praxis
Des Weiteren haben Sie die Gelegenheit, Ihre aktuellen Fragestellungen in einer Live-Diskussion mit Frau Dr. Miriam Vollmer und anderen Teilnehmenden zu erörtern.