Ziel und Inhalt
Beginnend mit dem Abrechnungsjahr 2023 ist der Vermieter verpflichet, den in Brennstoffkosten enthaltenen C02-Preis anteilig selbst zu tragen und in der Heizostenabrechnung eine entsprechende Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter vorzunehmen. Dies birgt verschiedenste neue Anforderungen an die Erstellung der zukünftigen Heizkostenabrechnungen, Verstöße gegen die neuen Vorgaben führen zu einen Kürzungsrecht der Mieter.
Das Seminar beschreibt die neuen Verpflichtungen und erläutert die zusätzlich in die Abrechnungen aufzunehmenden Informationen. Danben wird u.a. auch der neu eingeführte Erstattungsanspruch des Mieters im Falle der eigenständigen Heizungsversorgung von Wohnungen erörtert.
Inhalt:
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- neue Abrechnungsinformationen durch den Versorger
- Berechnung des spezifischen C02-Ausstoßes des Gebäudes
- Anwendung der Tabelle/ Ermittlung der einschlägigen Verteilungsquote
- notwendige Darstellung der Aufteilung in der Abrechnung – neue Anforderungen
- Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung bei eigener Heizungsversorgung,
Fristen und Berechnung
- Besonderheiten der Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden
- Ausnahmetatbestände