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Dezentrale Wärme- und Stromversorgung aus Sicht des Energierechts

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter*innen aus der Wohnungswirtschaft

Ziel und Inhalt


Der Gesetzgeber macht dem Immobilieneigentümer die Vor-Ort-Nutzung von Wärme und Strom nicht einfach. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen (EnWG, EEG, CO2KostAuftG, HeizkV, AVBFernwärmeV, GEG, WPG, etc.). Diese Gesetze und Verordnungen werden auch permanent novelliert und teilweise erheblich auf die Herausforderungen des Klimawandels angepasst. Da ist es eine echte Herausforderung, den Überblick zu behalten.

In dieser Veranstaltung wollen wir Ihnen einen solchen Überblick geben und mit Ihnen auch die Anwendung der sich aus den Gesetzen ergebenden Möglichkeiten diskutieren. Welche Verträge brauche ich? Wo muss ich was beantragen? Muss ich meine Mietverträge anpassen? Wir lege ich die Kosten auf die Mieter um?


A. Überblick über die wichtigsten Normen das Energierechts für die dezentrale Wärme und Stromversorgung bei Nutzung
von Photovoltaik und/oder Wärmepumpen

B. Dezentrale Wärmeversorgung aus Sicht des Energierechts

I) Option Eigenversorgung

1. GEG und WPG: Welche Vorgaben bestehen, wie setze ich diese um?
2. Modernisierungsumlage nach dem BGB: Kann ich die Kaltmiete erhöhen?
3. HeizkV und BetrkV: Wie komme ich zur Umlagefähigkeit?
4. Folgerungen für die Vertragsgestaltung

II) Option Fremdversorgung

1. Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV
2. Neue Vorgaben an die Preisänderungsklauseln und die Preisgestaltung
3. Kontrollrecht des Kunden bzgl. der Wärmepreise
4. Wirtschaftlichkeitsgebot: Kontrollrecht der Mieter
5. Folgerungen für die Vertragsgestaltung: Was muss ein Wärmeliefervertrag enthalten?

C. Dezentrale Stromversorgung

I) Mieterstrom (dezentraler Verkauf mit Vollversorgung des Mieters)

1. Technische Vorgaben (Summenzählermodell; ggf. virtueller Summenzähler)
2. Abgrenzung zwischen dezentraler Versorgung („Kundenanlage“) und Netzbelieferung
3. Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an die Vertragsgestaltung
4. Vorgaben des EEG 2023 an einen Mieterstromzuschlag
5. Energierechtliche Aufgaben eines Mieterstromes (Pflichten als Energieversorger)
6. Was muss ein Mieterstromliefervertrag enthalten?

II) Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung („PV-Only“ ohne Vollversorgungspflicht)

1. Technische Vorgaben
2. Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an die Vertragsgestaltung
3. Organisation von Aufteilungsschlüssel und Koordinierung mit dem Zweit-Lieferanten
4. Energierechtliche Erleichterungen aus Sicht der Energieversorgung
5. Was muss ein Gebäudestromnutzungsvertrag enthalten?

 


Sollten sich bis Anfang November aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung ergeben, behält sich unser Referent eine Anpassung dieser Agenda vor, ohne den Schwerpunkt dieser Veranstaltung dadurch zu ändern.