Ziel und Inhalt
Leider allzu häufig müssen Wohnungseigentumsverwalter feststellen, dass Wohnungseigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht oder nicht vollständig nachkommen. Auch das aktuelle Pandemiegeschehen trägt zu Zahlungsausfällen bei. Dem WEG-Verwalter obliegt es sodann, im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft für eine schnelle gerichtliche Durchsetzung der Forderungen sowie einer möglichst effektiven Realisierung des Zahlungstitels Sorge zu tragen.
Aus dem Inhalt: ·
Zahlungsverpflichtungen des Wohnungseigentümers
-
- bestehende Eigentümergemeinschaft
- werdende Eigentümergemeinschaft
- Veräußerung des Wohnungseigentums
- Zahlungsverpflichtungen Wohngeld, Abrechnungsspitze und Sonderumlagen
Begründung und Fälligkeit von Zahlungspflichten
Rechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Covid-19-FAG – Ratenzahlungen und Insolvenzanfechtung
Wohnungsentziehung bei Zahlungsverzug
-
- Beschlussfassung
- Entziehungsklage
- Zwangsvollstreckung
Gerichtliche Durchsetzung von Wohngeldforderungen
-
- Prozessstandschaft des Verwalters?
- Ermächtigung des Verwalters zur Einleitung eines Verfahrens
- Konkretisierung des Zahlungsanspruchs
- richtiger Klageantrag
- Checkliste ·
Zwangsvollstreckung
-
- Sachpfändung / Zwangsvollstreckungsänderungsgesetz (01.01.2013)
- Zwangssicherungshypothek
- Zwangsverwaltung
- Zahlungspflichten des Zwangsverwalters ggü. der WEG
- Zwangsversteigerung
- Vorrecht der WEG für Wohngeldforderungen gem. § 10 ZVG
Realisierung der Forderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers
-
- Abgrenzung Insolvenzforderung und Masseforderungen
- Wichtig BGH: Absonderungsrecht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG