Zielgruppe
Geschäftsführer*innen, technische Leiter*innen, technisch Verantwortliche, technische Mitarbeiter*innen aus Wohnungsunternehmen
Ziel und Inhalt
Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude und Wohnungen, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, um Asbestverdacht und andere Schadstoffe auszuschließen.
Für die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen durch Handwerksbetriebe mit dem Auftraggebenden geklärt werden, ob Asbest vorhanden oder zu erwarten ist.
Die künftige Gefahrstoffverordnung sieht Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden als „Veranlasser“ von Tätigkeiten vor.
Die Gutachten sind dem ausführenden Handwerksbetrieb zu übergeben. Bei positivem Asbestbefund entstehen ein erhöhter Planungsaufwand, längere Bauzeiten und steigende Kosten für die Modernisierung durch die Schadstoffsanierung.
Es gibt zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten jedes Eigentümers von Immobilien- wie z.B., dass die Gutachten dem ausführenden Handwerksbetrieb zu
- Asbest und die Auswirkungen des Generalverdachts infolge der Gefahrstoffverordnung
- Inhalte der neuen Gefahrenstoffverordnung, wie u.a. der höhere Planungsaufwand, längere Vorlaufzeit durch Erkundungsmaßnahmen
- Radon sowie weitere typische Gebäudeschadstoffe bei Modernisierung und Abbruch von baulichen Anlagen
- Abbruchplanung von baulichen Anlagen
- Besonderheiten bei Ausschreibungen für Schadstoffsanierung und Abbruch