Zielgruppe
Geschäftsführer*innen, Vorstände, Leiter und Mitarbeiter*innen von technischen Abteilungen, Quereinsteiger und Nichttechniker
Ziel und Inhalt
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude gestellt werden müssen. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden sowie Informationen zu den möglichen Förderungen für Wohngebäude.
Grundlage des neuen Gebäudeenergiegesetzes ist die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie. Demzufolge müssen neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 und alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.
Ziel des GEG ist es ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden sowie einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb zu erreichen.
Schwerpunkt des Seminars ist die energieeffiziente und energieberatende Sicht in der Praxis.
Inhalte:
- Gesetzliche / Rechtliche Grundlagen
- Anforderungen an Neubauten
- Anforderungen Bestandsgebäude
- Gebäudetechnik
- Heiz- und Kühltechnik
- Warmwasserversorgung
- Raumlüftung
- Energieausweise
- Förderprogramme
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW )
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA )
- Länderspezifische Förderprogramme
- Ausblick GEG 2023
- Neuerungen des GEG 2024