Zielgruppe
Kundenbetreuer*innen, Mitarbeiter*innen des Forderungsmanagements, Sozialexpert*innen, sozial Beratende und Mietschuldenberater*innen
Ziel und Inhalt
Die die sozialrechtlichen Regelungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII sind kompliziert und werden regional höchst unterschiedlich umgesetzt. Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde eine weitere Zuschussleistung für Menschen mit geringerem Einkommen für eine größere Zielgruppe zugänglich gemacht.
Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe können neben den laufenden Mietzahlungen auch Mietschulden, offene Forderungen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen bis hin zu den Kosten einer notwendigen Entrümpelung durch den zuständigen Sozialleistungsträger übernommen werden.
Die Fortbildung erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und aktueller Gesetzesänderungen die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Kommunikationswege mit den zuständigen Behörden und Möglichkeiten für die Leistungsberechtigte ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Ziel des Webseminars ist der Erwerb sozialrechtlicher Kenntnisse, um Mieter*innen über bestehende Rechtsansprüche zu informieren und mit den zuständigen Behörden in den Dialog zu treten.
- Wer gehört in welches Leistungssystem?
- gesetzliche Voraussetzungen für die Übernahme von Unterkunftskosten und den davon umfassten Bedarfslagen
- behördliche Zuständigkeiten und Kommunikation mit Behörden; alternative Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort
- Möglichkeiten der Unterstützung der Mieter*innen bei der Durchsetzung von Leistungen; flankierende Maßnahmen
- weitere Fragen aus der Praxis des Sozialmanagements
Methode: Vortrag, Diskussion, Fallbesprechung, Erfahrungsaustausch