Das Land Niedersachsen hat die Konsequenzen des „Habeck“-Förderstopps erkannt und will eine Mobilisierung der sozialen Wohnraumförderung erreichen. Ähnliches gilt auch für den Bereich des förderfähigen Wohnraums für Studierende und Auszubildende.
Mit der angedachten Förderung des Landes Niedersachsen kann zumindest teilweise die entfallene Förderung KfW 55 für Neubauvorhaben kompensiert werden. Zu beachten ist dabei, dass das Land Niedersachsen (unter Verwendung seiner Pandemie-Sondermittel) Programmmittel eines Bundessonderprogramms kofinanziert. Es handelt sich bei den jetzt geplanten Landesförderungen also ausdrücklich nicht um eine Fortführung desjenigen KfW-Programmes, das im Februar 2022 weggefallen ist.
Neben dem Neubau sollen ebenfalls die geplanten Förderbedingungen zur Modernisierung von Wohnraum erleichtert werden. Hier greift das Land dankenswerterweise auf den Sanierungsstandard KfW 70 zurück, auch wenn dabei abgesenkte Förderhöhen (absolut und relativ) zu beachten sind. Auch verbesserte Darlehenskonditionen in diesem Bereich sind als positiv zu bewerten. Im Ergebnis wird damit an die technischen Energiestandards der KfW-55 für Neubau und KfW-70 für die Sanierung angeknüpft, um in der Sonderwohnraumförderung-COVID 19 Fördertatbestände zu schaffen.
Auch wenn die entfallenen KfW-Förderungen des Bundes nicht komplett ersetzt werden können, schafft das Land mit diesen Sonderbedingungen insgesamt positive Anreize. Dies ist ein weiterer Erfolg unserer intensiven Arbeit. Es wäre wünschenswert, wenn diesen ersten Schritten weitere und dauerhafte Anreize in der Regelförderung des Landes folgen würden.
Zur besseren Übersicht habe ich für Sie eine Zusammenschau der wesentlichen Änderungen erstellen lassen, die Sie in der Anlage (Übersicht WoFB.pdf) finden. Weiterhin finden Sie die vom Land an uns adressierten, vollständigen Unterlagen.
Die Landesverwaltung hat uns eine verkürzte Frist zur Verbandsbeteiligung mitgeteilt. Sofern Sie Anmerkungen haben, bitte ich Sie, diese bis zum kommenden Montag (11. April 2022) zu formulieren und direkt an unseren Referenten Herrn Keller zu senden (u.keller@vdw-online.de).
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4