Das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz — NQG) soll nach Wunsch der Regierungsfraktionen noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Landtag verabschiedet werden. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) begrüßt diesen Entschluss, zumal der erste Entwurf eines Quartiersgesetzes bereits vor drei Jahren vorgelegt wurde.
Zum NQG sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt:
„Das Gesetz eröffnet gute Perspektiven, in Quartieren innovative und nachhaltige Projekte gemeinschaftlich umzusetzen, die einzelne Träger jeweils überfordern würden. Partizipation und Teilhabe werden großgeschrieben, damit alle Bewohner und Nachbarn davon profitieren. Energetische Quartierssanierungen und dezentrale Energieerzeugungen könnten endlich ihre volle Wirkung entfalten – ressourcenschonend und klimagerecht.
Wir versprechen uns von dem Gesetz außerdem wichtige Impulse zur Aufwertung des Wohnumfeldes im gesamten Quartier. Was nützt eine einzelne attraktiv gestaltete Wohnanlage, wenn die Umgebung nicht stimmt? Auch Gemeinschaftsgefühl und gute Nachbarschaften können durch soziale Maßnahmen befördert werden.
Die vdw-Mitgliedsunternehmen sind im Bereich der Quartiersentwicklung vielerorts bereits aktive Partner der Gemeinden und führen in Eigenregie zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Quartieren durch. Wir begrüßen es daher, dass über eine Satzung künftig alle Eigentümer im Quartier an den Aufwertungsmaßnahmen zumindest finanziell beteiligt werden. Das Quartier wird mehr denn je zu einer Gemeinschaftsaufgabe.“
Kritisch sieht die Wohnungswirtschaft die Sonderrolle, die den Gemeinden im Gesetz eingeräumt wird. Sie haben die Möglichkeit, sich von einer finanziellen Beteiligung an geplanten Projekten zu befreien. „Dies ist angesichts des allgemeinen Nutzens von Aufwertungsmaßnahmen in Quartieren nicht gerechtfertigt.“ Verbandsdirektorin Dr. Schmitt betont: „Wir brauchen starke Gemeinden für starke Quartiere – ohne Wenn und Aber.“