Wie wir in 2020 schon berichtet haben, hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einige unserer Mitgliedsunternehmen angeschrieben und um Auskünfte in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung gebeten. Einige der Mitgliedsunternehmen haben Zwischenberichte erhalten. Es waren seitens der Landesbeauftragten Vor-Ort-Kontrollen angekündigt worden, die bisher aufgrund der aktuellen Pandemielage noch nicht durchgeführt wurden.
Wir müssen jedoch damit rechnen, dass die Landesdatenschutzbeauftragte bei Normalisierung des geschäftlichen Betriebes bereits in 2022 wieder Unternehmen der Immobilienwirtschaft anschreiben und Auskünfte einholen wird. Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen wäre dann wahrscheinlich.
Bei der Nichtbeachtung von Regelungen der Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Bußgelder. Deswegen möchten wir Sie heute vorsorglich sensibilisieren und empfehlen, die Datenschutzrichtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bitte prüfen Sie auch, ob die Verfahrensverzeichnisse noch dem aktuellen Stand entsprechen – eine jährliche Überprüfung ist aus unserer Sicht sinnvoll.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.