Dr. Susanne Schmitt: Günstige Kaufpreise und marktgerechte Erbbauregeln beim Erwerb öffentlicher Grundstücke würden bezahlbares Wohnen fördern!
Hannover. Um den geförderten Wohnungsbau zu stärken, fordert der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) die Niedersächsische Landesregierung auf, die öffentlich-rechtlichen Vorgaben für den Verkauf von Grundstücken und fürs Erbbaurecht zu ändern. „Sie sind derzeit weder marktgerecht noch sozial“, begründet vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt den Vorstoß. Sie schlägt vor, die in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebenen Erbbauzinsen deutlich zu senken. Außerdem sollte die Niedersächsische Kommunalverfassung geändert werden, um die vergünstigte Abgabe von Grundstücken für die Schaffung von öffentlich gefördertem oder preisgedämpftem, bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die Liste der Forderungen haben Dr. Schmitt und ihr vdw-Vorstandskollege Gerhard Viemann am Donnerstag Finanzminister Reinhold Hilbers überreicht.
Dr. Schmitt sieht das Land in der Pflicht und fordert eine Baulandoffensive: „Die öffentliche Hand sollte dringend Grundstücke zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung stellen. Nur wenn günstiges Bauland verfügbar ist, können Wohnungsunternehmen öffentlich geförderte Wohnungen in ausreichender Anzahl errichten. Die unattraktiven Bedingungen bei der Vergabe von Grundstücken und beim Erbbaurecht verhindern jedoch den Bau dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen.“
Die Verbandsdirektorin verweist auf die Ergebnisse der Baulandkommission, die Anfang 2019 das Erbbaurecht als ein probates Instrument für eine nachhaltige Bodenpolitik vorgeschlagen hatte. Zentraler Erfolgsfaktor: die Festlegung des Erbbauzinsbetrages unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktsituation und der angestrebten Miethöhen.
Weiter fordert die Baulandkommission, dass für den bezahlbaren Mietwohnungsbau und weitere wohnungspolitische Ziele zu prüfen ist, ob der Erbbauzinsbetrag weiter verringert werden kann und die Kombination mit der sozialen Wohnraumförderung sinnvoll und möglich ist. Voraussetzung hierfür wären entsprechende haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen zur verbilligten Abgabe von Liegenschaften.
Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist mit den geltenden öffentlich-rechtlichen Erbbauregeln in Niedersachsen hingegen überhaupt nicht einverstanden. Nach Ansicht des vdw-Vorstands leisten sie hinsichtlich Erbbauzinssatz und Bodenwert keinen nennenswerten Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dr. Schmitt betont: „Die Aussicht auf eine Grundstücksvergabe im Erbbaurecht wirkt aufgrund der Nachteile gegenüber frei finanzierten Grundstücken bei den Wohnungsunternehmen mitunter eher wie eine Drohung. Geförderter Wohnungsneubau und Investitionen in den Bestand werden dadurch massiv erschwert.“
„Daher“, so die Verbandsdirektorin weiter, „regen wir dringend an, dass das Land entsprechende Regelungen in die Landeshaushaltsordnung und die Kommunalverfassung aufnimmt. Diese könnten sich am Vorbild der Stadt Hamburg orientieren, wo Baurechtsgrundstücke, die für sozialen Wohnraum vergeben werden, zu einem besonders günstigen Zinssatz mit entsprechender Bindung vergeben werden.“
Foto: Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt und vdw-Prüfungsdirektor Gerhard Viemann haben dem Niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers (links) die Vorschläge der Wohnungswirtschaft zur Landeshaushaltsordnung und zur Kommunalverfassung übergeben. Bildhinweis (c) Niedersächsisches Finanzministerium