Hannover/Bremen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) begrüßt den Kompromiss bei der Grundsteuerreform und die Einführung von Öffnungsklauseln für die Länder. Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt fordert nun die Landesregierungen in Niedersachsen und Bremen auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen, um Mieter mit kleinen oder mittleren Einkommen vor zusätzlichen Kosten zu schützen.
„Wer bezahlbares Wohnen will, muss die Steuer künftig an den Grundstücksflächen bemessen“, sagte. Dr. Schmitt. „Das Flächenmodell lässt Bodenrichtwerte und fiktive Durchschnittsmieten auf der Basis der Wohngeldmietstufen richtigerweise außer Acht; denn damit würden ausgerechnet Mieter von Wohnungen belastet, die niedrigere Mieten aufweisen. Eine Durchschnittsmiete als Bemessungsgrundlage liegt nämlich stets über der tatsächlich geltenden günstigen Miete. Benachteiligt wären vor allem Mieter bei Genossenschaften und kommunalen Gesellschaften, die mit ihrer verantwortungsvollen Mietenpolitik Garanten für das bezahlbare Wohnen in Niedersachsen und Bremen sind.“
Beim Flächenmodell haben es die Landesregierungen in der Hand, dass das Grundsteueraufkommen nicht in die Höhe schnellt und müssten sich in diesem wichtigen Punkt nicht auf die Rathäuser verlassen. Einfache Lösung: Das bisherige Steueraufkommen wird auf die Grundstücksflächen verteilt. Folge: Keine steigenden Bürokratiekosten, weil die Grundstücke nicht neu bewertet werden müssten; und die Wohnkosten blieben auch stabil. Dr. Schmitt warnt: „Die Grundsteuer darf kein Sanierungsprogramm kommunaler Haushalte auf Kosten der Mieter und Eigentümer werden.“
Das Bodenwertmodell mit Durchschnittsmieten würde künftig nach Ansicht der vdw-Verbandsdirektorin auch sozial ausgewogene Nachbarschaften gefährden. Denn Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen werden sich künftig Wohnungen in besonders nachgefragten Stadtlagen nicht mehr leisten können und möglicherweise ihr angestammtes Zuhause verlieren. Der Druck auf die Mieten in attraktiven Vierteln ist schon groß; wenn jetzt noch ein Zuschlag durch die Berücksichtigung von Bodenwert und Durchschnittsmiete droht, wird es vollkommen illusorisch, dort bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Die Berücksichtigung des Wertes eines Grundstückes fördert demnach die räumliche Trennung von Bewohnern teurer und günstigerer Wohnungen und wirkt allen politischen Maßnahmen entgegen, die sinnvollerweise gemischte Stadtteile zum Ziel haben.