In diesem Jahr findet das Internationale Jahr der Genossenschaften statt. Die Vereinten Nationen haben das Internationale Jahr der Genossenschaften Ende November 2024 offiziell verkündet. Genossenschaften auf der ganzen Welt feiern diesen Anlass und auch wir in Deutschland – als eine Wiege der Genossenschaftsidee – freuen uns über diese besondere Ehrung.
Unter dem Motto „Cooperatives Build a Better World“ soll auf die weltweite Bedeutung von Genossenschaften für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Ländern hingewiesen werden. Die Vereinten Nationen unterstreichen dabei die besondere Leistung von Genossenschaften zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Social Development Goals SDGs).
Wohnungsbaugenossenschaften stehen für bezahlbaren Wohnraum, demokratische Mitbestimmung und innovative Lösungen, die den Menschen und die Gemeinschaft in den Mittelpunkt stellen. Sie fördern ein Miteinander, bei dem alle Mitglieder Mitspracherecht haben und aktiv die Zukunft ihrer Nachbarschaft gestalten können.
UN-Generalsekretär António Guterres betont in seinem Grußwort an die internationale genossenschaftliche Gemeinschaft: „Genossenschaften sind die Lösung für viele globale Herausforderungen unserer Zeit. Sie tragen entscheidend dazu bei, die nachhaltigen Entwicklungsziele der Weltgemeinschaft zu erreichen. Sie fördern regionales Unternehmertum, ermöglichen den Zugang zu Märkten und bekämpfen weltweit Armut und soziale Ausgrenzung. Genossenschaften gestalten eine bessere Welt.“
Hinweis an die vdw-Mitgliedsunternehmen:
Das United Nations Department of Economic and Social Affairs (UN DESA) hat das Logo „IYC2025“ offiziell zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 der Vereinten Nationen entworfen. Als Rechteinhaberin des Logos hat das UN DESA Richtlinien zur Logo-Nutzung („Brand Identity Guidelines“) veröffentlicht. Diese Guidelines regeln neben den Nutzungsbedingungen auch die Vorgaben hinsichtlich der korrekten Nutzung, insbesondere der konkreten Gestaltungsvorgaben des Logos. Im Falle eines Verstoßes gegen die „Brand Identity Guidelines“ ist das UN DESA berechtigt, sämtliche ihr zustehenden Rechte gegen das Unternehmen oder die Person geltend zu machen, die für die richtlinienwidrige Nutzung verantwortlich ist.
Die „Brand Identity Guidelines“ finden Sie hier.
Der GdW hat sich bei der UN DESA für die Nutzung einer deutschen Version des Logos durch seine Mitglieder und Mitgliedsunternehmen registriert. Aufgrund dessen dürfen die Mitglieder und Mitgliedsunternehmen die deutsche Version zur Informationsnutzung sowie zum Fundraising nutzen. Eine zusätzliche separate Registrierung auf der offiziellen Webseite des UN DESA ist nicht erforderlich.
Mitglieder und Mitgliedsunternehmen haben eine entsprechende Information zum Download der deutschen Version des Logos erhalten. Der Download ist ausschließlich Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen des GdW gestattet.
Der Bezug und die Verwendung des Logos erfordern eine korrekte Nutzung im Sinne der „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA. Hierzu zählen insbesondere auch die ausnahmslos einzuhaltenden konkreten Gestaltungsvorgaben (z.B. Abstände, Farbcodes, Schrift etc.). Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Passagen der „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA.
Der GdW übernimmt keine Haftung für nicht regelkonforme Nutzungen oder sonstige Verstöße gegen die „Brand Identity Guidelines“ und die daraus entstehenden Konsequenzen.