Unternehmen, die mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen nach § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Der Gesetzgeber gestattet die Bestellung einer natürlichen Person auch außerhalb des Unternehmens – eines externen Datenschutzbeauftragten..
Gerade bei kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen kann dies die kostengünstigere Lösung sein gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten..
Der vdw bietet in Person von Renee Kraake an, sein Know-how und Kompetenz in Sachen Datenschutz zur Verfügung zu stellen und die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen zu übernehmen.
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