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Nana

Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen, die mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen nach § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Der Gesetzgeber gestattet die Bestellung einer natürlichen Person auch außerhalb des Unternehmens – eines externen Datenschutzbeauftragten..

Gerade bei kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen kann dies die kostengünstigere Lösung sein gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten..

Der vdw bietet in Person von Renee Kraake an, sein Know-how und Kompetenz in Sachen Datenschutz zur Verfügung zu stellen und die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen zu übernehmen.

Folgende gesetzlich geforderte Aufgaben werden von …. übernommen

  • Sensibilisierung, Schulung der Mitarbeiter für den Datenschutz und Hinwirkung auf die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer relevanten Vorschriften zum Datenschutz.
  • Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (§ 4g BDSG). Erstellung und Führung von Übersichten (Verfahrensverzeichnis), § 4e BDSG), welche Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentieren
  • Einweisung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes (§ 43 BDSG) sowie die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
  • Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung und Sicherstellung des Datenschutzes (§ 9 BDSG)
  • Durchführung der Vorabkontrolle bei automatisierter Datenverarbeitung inkl. der Dokumentation des Ergebnisses
  • Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten (§ 3 BDSG)
  • Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen in datenschutzrechtlichen Fragen bis hin zur Mitgestaltung von Verträgen und Formularen unter daten-schutzrechtlichen Aspekten
  • Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung
  • Gegebenenfalls Vertretung des Unternehmens gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten

 

Ihre Vorteile:

  • Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
  • Effektive und vollständige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenkonflikte
  • Kostensenkung durch Outsourcing – Ihre Mitarbeiter können sich ihren Hauptaufgaben widmen
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Transparente Kostenplanung
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld wegen Verstöße gegen das BDSG)

Ansprechpartner

BA Renee Kraake
BA Renee Kraake
Prüfer
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