Nachhaltigkeit im Wohnungsunternehmen – „Alles unter einem Hut“ – die drei Bausteine der Nachhaltigkeit
In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft prägt gelebte Nachhaltigkeit im Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung das strategische Handeln seit Jahrzehnten. Gelebte Nachhaltigkeit ist mehr als der Blick auf einzelne Gebäude. Sie ist ein Unternehmenskonzept in Bezug auf und in Abhängigkeit von der Stadtentwicklung.
Nachhaltigkeit beinhaltet dabei eine ökologische, ökonomische und soziokulturelle Dimension, die miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Dies heißt auch, dass keine dieser Dimensionen auf Kosten einer anderen maximiert werden darf. Unternehmerische Entscheidungen in der Wohnungswirtschaft müssen sich daher im Spannungsfeld von sozialen, ökologischen und kulturellen Ansprüchen an den Wohnungsbau und betriebswirtschaftlicher Rentabilität bewegen.
Einem Nachhaltigkeitsbericht kommt die Aufgabe zu, den Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung sichtbar und damit beurteilbar bzw. bewertbar zu machen. Analog zur externen Finanzberichterstattung können der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Aufgaben der Information und Dokumentation, Rechenschaft und Kapitalerhaltung zugeordnet werden. Durch eine stakeholderorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung können Reputation und Image des berichtenden Unternehmens gesteigert und das Vertrauen in die nachhaltigkeitsbezogene Leistungsfähigkeit des Unternehmens ausgebaut werden.
Die Aufgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Die Struktur der Berichterstattung basiert hierbei auf dem Ordnungsrahmen der 20 Komponenten des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Vertiefende Informationen können Sie dem Artikel im Mitgliedermagazin entnehmen. Eine Kurzinformation zu diesem Produkt ist in unserem Flyer enthalten.
Beratungshonorar: Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
Die Abgabe einer DNK-Entsprechenserklärung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) umfasst eine eigenständige in sich geschlossene Berichterstattung. Parallel zur Abgabe einer DNK-Entsprechenserklärung können der Aufbau und die Struktur im Nachhaltigkeitsbericht übernommen werden.
Wohnungsunternehmen berichten anhand von 20 Kriterien über ihr nachhaltiges Handeln.
Die bestehende wohnungswirtschaftliche Branchenergänzung zum DNK besteht aus seiner Erläuterung der Kriterien und dient der begleitenden Information und Orientierung. Die Erstellung einer DNK-Erklärung wird dadurch erleichtert.
Vorteile der DNK-Erklärung:
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Abgabe einer DNK-Erklärung für Ihr Unternehmen zu unterstützen.
Beratungshonorar: Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
Der CO2-Fußabdruck von Wohnungsunternehmen lässt sich transparent durch eine jährliche unternehmensbezogene CO2-Monitoring darstellen. Diese Herangehensweise ermöglicht es dem Wohnungsunternehmen einen unternehmensbezogenen Klimapfad und eine klimapolitische Zielsetzung abzuleiten.
Mit dem 3. Baustein der Nachhaltigkeit bieten wir Ihnen als Beratungsangebot das Produkt „Erstellungsbericht CO2-Monitoring“ an.
Neben den Berechnungsgrundlagen des CO2-Bilanzierungswerkzeugs werden hierbei auch die unternehmensbezogenen Aktivitätsdaten des Wohnungsunternehmens in die Berichterstattung übernommen. Im Ergebnis werden die CO2-Bilanzierung und Ansatzpunkte zur CO2-Reduktion im Bericht aufgeführt.
Vorteile des CO2-Monitorings:
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der CO2-Bilanzierung in Form eines Erstellungsberichtes zu unterstützen.
Beratungshonorar: Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
Im November 2022 wurde von Bundestag und Bundesrat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG – beschlossen. Dadurch wird der Vermieter für Abrechnungszeiträume, die ab 2023 beginnen, anteilig den CO2-Preis für bestimmte Energieträger (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Fernwärme) der Heizungs- und Warmwasserversorgung tragen müssen.
Neben den wirtschaftlichen Folgen dieser Kostenbelastung für Wohnungsunternehmen sind im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erstmalig zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die Unfertigen Leistungen um diese nicht umlagefähigen Heizkosten zu reduzieren und gegebenenfalls Rückstellungen für an Mieter zu erstattende Beträge zu berücksichtigen.
Zur Prognose und Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, aber auch als Hilfe für die Bewertungsarbeiten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ab dem Geschäftsjahr 2023 haben wir eine Excel basierte Arbeitshilfe geschaffen, durch die sich je Wirtschaftseinheit/Gebäude die vom Wohnungsunternehmen zu tragenden CO2-Kosten vorausberechnen lassen.
In dieser Arbeitshilfe haben wir folgende gesetzlichen Bestimmungen des CO2KostAufG berücksichtigt:
Darüber hinaus enthält die Arbeitshilfe folgende grafische Darstellungen der Berechnungsergebnisse zur Ergebnisdarstellung und Analyse:
Nach Erfassung weniger Daten je Wirtschaftseinheit/Gebäude bekommen Sie einen Überblick über die voraussichtlichen CO2-Kosten je Wirtschaftseinheit/Gebäude und insgesamt für das Unternehmen.
Weitere Informationen zum Erwerb der Arbeitshilfe finden Sie hier im Flyer…
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