Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Textlupe
Lesbare Schriftart
Links hervorheben
Zeilenhöhe
Standard
Einfarbig
Hoher Kontrast
Hohe Sättigung
Niedrige Sättigung
Bilder ausblenden
Lesehilfe
Animationen stoppen
Lesemaske
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. (vdw Niedersachsen Bremen) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsverordnung (BFV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549, die als Grundlage der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG gilt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente und Broschüren: Ältere und zum Teil umfangreiche PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Tags, Alternativtexte oder Strukturinformationen).
Alternativtexte: Einige Bilder auf der Website verfügen noch nicht über beschreibende Alternativtexte.
Kontrastverhältnisse: Einzelne grafische Elemente und Textbereiche erfüllen nicht vollständig die empfohlenen Mindestkontraste.
Tastaturbedienbarkeit: Einige interaktive Elemente, wie eingebettete Karten oder Formulare, sind mit der Tastatur nicht vollständig zugänglich.
Unsere Maßnahmen zur Verbesserung
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit auf www.vdw-online.de. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben sowie an etablierten Best Practices der barrierefreien Gestaltung. Neue Inhalte und Funktionen werden bereits nach barrierefreien Kriterien entwickelt oder geprüft.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung der Website mithilfe anerkannter Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE, axe, BITV-Testprüfung).
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, mindestens einmal jährlich.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Anmerkungen und Fragen zur Barrierefreiheit?
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.