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Seminare

Haftung der Erben für Mietschulden: Erbrecht des Fiskus, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede

Modul 3 der 20-teiligen Online-Seminarreihe - Mietrecht aktuell und kompakt -

Zielgruppe

Vorstände*innen, Geschäftsführer*innen, Mitarbeiter*innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter*innen mit Sondermietenverwaltung

Ziel und Inhalt


In Fällen, in denen keine Erben ermittelt werden können oder alle ermittelbaren Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, tritt eine gesetzliche Vermutung ein, wonach davon ausgegangen wird, dass keine Erben vorhanden sind und damit der Staat Erbe wird, § 1936 BGB. Der Vermieter muss aktiv werden, um eine Entscheidung des Nachlassgerichts zu erhalten. Teilweise stellt das Nachlassgericht das Fiskuserbrecht fest, obwohl der Vermieter Nachlasspflegschaft beantragt hatte.

 

Der Fiskus haftet für die Schulden des Erblassers praktisch aber nicht, genauso wenig wie gut informierte Erben.
Das Online-Seminar erläutert die wesentlichen Regelungen zur Ausschlagung sowie den gesetzlichen Haftungsbegrenzungsmaßnahmen wie Aufgebotsverfahren, Nachlassinsolvenzverfahren und Dürftigkeitseinrede. In der Praxis wird der wirtschaftlich denkende Vermieter bei Dürftigkeit des Nachlasses in der Regel keine Alternative zur Ausbuchung seiner Forderungen sehen.



Dieses Online-Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:


  • Überblick Fiskalerbschaft – Wer oder Was ist der Fiskus?
  • Antrag oder Anregung? Was ist zu tun, damit der Staat Erbe wird.
  • Rechtsmittel bei Ablehnung der Fiskalerbschaft – aktuelle Rechtsprechung
  • Nachlasspflegschaft oder Fiskuserbrecht – Wer die Wahl hat, hat die Qual?
  • Der Staat als Erbe: Abwicklung des Mietvertrages/ Herausgabe der Mietsache
  • Ausschlagung, Anfechtung der Erbschaftsannahme,
  • Keine Ausschlagung, und trotzdem keine Haftung der Erben?! Aufgebotsverfahren, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmer*innen live zu diskutieren.


Dieses Online-Seminar setzt voraus:
Grundkenntnisse im Mietrecht; zur aktiven Teilnahme Webcam mit Mikrofon

 

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 1,5 Stunden.

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