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Seminare

Update BGH: Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Modul 4 der 20-teiligen Online-Seminarreihe - Mietrecht aktuell und kompakt -

Zielgruppe

Vorstände*innen, Geschäftsführer*innen, Mitarbeiter*innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter*innen mit Sondermietenverwaltung

Ziel und Inhalt


Die Erheblichkeit des zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Wohn- oder Gewerbemietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs berechtigenden Mietrückstands ist im Grunde genommen ein „alter Hut“; zwei Monatsmieten „drüber“ und der Fall ist gelaufen. Bei Kautionsrückstand gibt es zumindest im Wohnraummietrecht eine klare Regelung.

 

Die Streitigkeiten um die Kündigungsberechtigung des Vermieters bei teilweisen Zahlungsrückständen und nach Schonfristzahlung wurden bereits mehrfach durch den Bundesgerichtshof entschieden. Das letzte Wort kann aber wohl nur noch der Gesetzgeber haben, nachdem das Landgericht Berlin zuletzt erneut – zum 5. Mal(!), „gegen“ den BGH entschieden hatte.
Das Online-Seminar befasst sich zudem mit dem Praxisproblem der Zustellung von Abmahnung und Kündigung. Vermieter, die hier nicht sorgfältig arbeiten, erleben vor Gericht immer wieder ein Fiasko.



Dieses Online-Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:


  • 1 Monat und 1 Cent – Fristlose Kündigung bei Mietrückstand in Teilbeträgen?
  • Fristlose Kündigung und Schonfristzahlung,
  • Fristlose Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung?
  • Härtefallwiderspruch gegen ordentliche Kündigung nach Schonfristzahlung?
  • Hilfsweise ordentliche Kündigung – trotz Mietrückstand – wann unwirksam?
  • Fristlose Kündigung bei Kautionsrückstand bei Wohnen und Gewerbe
  • Nachweisprobleme? Abmahnung und Kündigung wirksam zustellen!

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmer*innen live zu diskutieren.


Dieses Online-Seminar setzt voraus:
Grundkenntnisse im Mietrecht; zur aktiven Teilnahme Webcam mit Mikrofon

 

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 1,5 Stunden.

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