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Seminare

Vermieterpfandrecht im Wohn- und Gewerberaummietrecht

Modul 7 der 20-teiligen Online-Seminarreihe - Mietrecht aktuell und kompakt -

Zielgruppe

Vorstände*innen, Geschäftsführer*innen, Mitarbeiter*innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter*innen mit Sondermietenverwaltung

Ziel und Inhalt


Legt eine Person eine Vorsorgevollmacht oder eine andere Vollmacht vor, ist der Vermieter verpflichtet, die Auszahlung an den Bevollmächtigten vorzunehmen. Denn dieser vertritt den Mieter. Grundsätzlich darf der Rechtsverkehr auf die Bevollmächtigung desjenigen vertrauen, welcher eine Vollmachtsurkunde vorlegt; dieser Rechtsschein wird lediglich zerstört, wenn der Dritte gem. § 173 BGB das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder hätte kennen müssen.

In der Praxis haben sich Problemschwerpunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Vorsorgevollmacht herausgebildet, welche nunmehr verstärkt auch Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen geworden sind.



Dieses Online-Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:


Grundsätze zur Vorsorgevollmacht

    • Rechtssicher erkennen, ob eine Vollmacht wirksam errichtet wurde.
    • Die bedingte Vollmacht – wenn der Bevollmächtigte „nicht mehr kann, wie er will“.
    • Was gilt, wenn die Vollmacht widerrufen wurde?
    • Wie ist vorzugehen, wenn der Bevollmächtigte erklärt, dass der Widerruf wegen Geschäftsunfähigkeit nicht wirksame sei?

Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung, § 1814 BGB

    • die Altersvorsorgevollmacht zur Vermeidung der gesetzlichen Betreuung
    • Anregung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?
    • Neu seit 2023: Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuer, § 1820 BGB
    • Haftung des Vermieters für die Kosten eines Betreuungsverfahrens bei (grundloser) Zurückweisung einer Vorsorgevollmacht.
    • Vorsorgevollmacht und Tod des Mieters

Vollmacht über den Tod hinaus?

    • Wenn der Alleinerbe des Mieters eine Vollmacht, aber keinen Erbschein hat.
    • Wenn der Bevollmächtigte nur Miterbe ist.
    • Vorsorgevollmacht bei Tod des Genossenschaftsmitglieds

 

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmer*innen live zu diskutieren.


Dieses Online-Seminar setzt voraus:
Grundkenntnisse im Mietrecht; zur aktiven Teilnahme Webcam mit Mikrofon

 

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 1,5 Stunden.

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