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Seminare

Gewährleistungsrechte im Wohn- und Gewerberäummietrecht

Modul 13 der 20-teiligen Online-Seminarreihe - Mietrecht aktuell und kompakt -

Zielgruppe

Vorstände*innen, Geschäftsführer*innen, Mitarbeiter*innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter*innen mit Sondermietenverwaltung

Ziel und Inhalt


Dem Mieter stehen im Mietrecht neben dem Erfüllungsanspruch Gewährleistungsansprüche zu. Dazu gehören die Mietminderung gemäß § 536 BGB sowie der Schadensersatz nach § 536a BGB. Der häufigste Streit in der Praxis besteht darin, dass der Mieter von einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit ausgeht, beispielsweise aufgrund Schimmelbefall. Der Vermieter sieht dies in der Regel anders und verweist auf Pflichtverletzungen des Mieters im Zusammenhang mit der Beheizung und Belüftung der Mietsache. Dies führt in der Regel zu nichts und provoziert häufig Streitigkeiten, die nicht selten bei Gericht teuer enden.



Dieses Online-Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:

 

  • Überblick über die Gewährleistungsrechte des Mieters
    • Abgrenzung zu Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage
  • Anforderungen an die Mangelanzeige des Mieters
    • Konkretisierung des Mangels; Störungsprotokoll
    • Wann es einer Mangelanzeige nicht bedarf.
  • Keine Mietminderung trotz Mangelhaftigkeit?
    • Mangel bei Übergabe
    • Mangel während der Mietzeit
  • Wie würden Sie entscheiden?
    • Der Eine stört, der andere meckert – und der Dritte, der muss klagen?
      Mahnbescheid gegen den mindernden Mieter wg. Mietrückstand oder Abmahnung und Unterlassungs- oder Räumungsklage gegen den (vermeintlichen) Störer?
    • Nicht vergessen! Streitverkündung im laufenden Verfahren
  • Selbstständiges Beweisverfahren, § 485 Abs. 2 ZPO
    • Sinn und Zweck des Verfahrens, Kosten
    • Wirkungen für einen Folgeprozess
  • Einschränkung der Gewährleistungsrechte
    • durch Vereinbarung, § 555f BGB
    • Gewerbe: Beschränkung der Minderung, § 536 Abs. 4 BGB durch Vertragsklauseln

 

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmer*innen live zu diskutieren.


Dieses Online-Seminar setzt voraus:
Grundkenntnisse im Mietrecht; zur aktiven Teilnahme Webcam mit Mikrofon

 

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 1,5 Stunden.

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