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Seminare

Durchführung von Heizungsmaßnahmen nach dem GEG
und Kostentragung im WEG

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 4 Stunden.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aus den Wohnungsunternehmen

Ziel und Inhalt


Umstellung der Heizungsanlage

  • Als Instandsetzungsmaßnahme
    • modernisierende Instandsetzung?
    • Instandsetzung bei Eingreifen der Verpflichtung gem. § 71 Abs. 1 GEG, § 71 Abs. 8 GEG
  • Als bauliche Veränderung
    • insbesondere bei Durchführung vor Eingreifen der Verpflichtung gem. § 71 Abs. 1 GEG, § 71 Abs. 8 GEG
  • Herbeiführung der Beschlussfassung
    • nach § 19 WEG
    • nach §§ 20, 21 WEG
  • Kostentragung für die Maßnahme
    • nach § 16 WEG bei Instandsetzung
    • nach § 21 WEG bei baulicher Veränderung
    • Kostentragung durch alle gem. § 21 Abs. 2 WEG
      – doppelte qualifizierte Mehrheit oder
      – Amortisation oder
      – durch entsprechende Beschlussfassung der Eigentümer?

Spezialfall Etagenheizung § 71n GEG

  • Anwendungsbereich
  • Einholung und Aufbereitung von Informationen bei dem Schornsteinfeger und den Eigentümern im Jahr 2024
  • Pflichten nach dem Auftreten des ersten Austauschfall
    • Informationspflicht des Eigentümers
    • Einberufung Eigentümerversammlung
  • Herbeiführung der Grundlagenentscheidung der WEG
    • 5-Jahres-Frist gem. § 71l Abs. 1 GEG
    • notwendige Stimmverhältnisse
  • Umsetzung der Zentralisierung
    • Frist
    • zwischenzeitlich notwendiger Austausch von Etagenheizungen in der Übergangsfrist
      (notwendiger) Anschluss von Wohnungen nach Fertigstellung der Zentralheizungsanlage
  • Kostentragung
    • Spezialregelung § 71n Abs. 7 GEG
  • Heizungsaustausch bei Beibehaltung des dezentralen Heizungssystems
    • Erfüllung der Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG für die neu einzubauende Etagenheizung

 

Berücksichtigung ggf. zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Änderungen

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