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Seminare

Neues zur Kundenanlage und zur Vor-Ort-Versorgung mit Solarstrom

Der Gesetzgeber hat gesprochen, aber was heißt das jetzt eigentlich genau?

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführungen, Führungskräfte und Mitarbeitende aus der Wohnungswirtschaft

Ziel und Inhalt


Eine Veranstaltung aus dem Bereich des Energierechts von Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther

 

Wenn man sich als Eigentümer einer Wohnimmobilie mit lokaler Strom-Versorgung vor Ort befasst, kommt man um das Thema Kundenanlage nicht umhin. Man wird nämlich schnell feststellen, dass sich der in der eigenen Immobilie erzeugte Solarstrom (seltener auch KWK-Strom) wirtschaftlich durch die direkt angeschlossenen Letztverbraucher (Mieter, Allgemeinstrom, Wärmepumpen) nur dann nutzen lässt, wenn der Strom dabei nicht durch ein Netz der allgemeinen Versorgung geleitet wird. Das wiederum gelingt zumeist nur mit der Kundenanlage oder auch der Direktleitung. Beide Rechtsbegriffe sind aufgrund ihrer interpretationsfähigen Definitionen im Gesetz indes mit rechtlichen Auslegungsschwierigkeiten verbunden. Sie haben dementsprechend die Gerichte schon vielfach beschäftigt. Zuletzt gipfelte das in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus November 2024. Dieses hat die Branche sehr verunsichert und auch der Beschluss des Bundesgerichtshofes aus Mai 2025 brachte dazu zunächst nicht die erhoffte Planungssicherheit.


Doch nun hat der Gesetzgeber am 13.11.2025 ein neues Gesetz verabschiedet, das u.a. zu den Themen Kundenanlage und Direktleitung, aber auch zum so genannten Energy Sharing und zum Umgang mit Speichern (Batterien) mehr Klarheit bringt.

 

Wir wollen Ihnen mit diesem eineinhalbstündigen Seminar einen Überblick über die wichtigsten Inhalte dieses neuen Gesetzes geben, insbesondere darüber, welche Auswirkungen dieses neue Gesetz auf ihre bestehenden und geplanten Vor-Ort-Stromversorgungsmodelle hat.


Das Seminar wird durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler geleitet. Herr Dr. Legler ist Partner der Kanzlei Günther in Hamburg und berät zusammen mit seinem Team seit über 20 Jahren im Energierecht. Er berät dabei sowohl Mandanten aus der Wohnungs-, als auch aus der Energiewirtschaft. Herr Legler hat daher einen sehr praxisrelevanten Blick auf die Regelungen zur dezentralen Stromversorgung. Diesen Blick wird Herr Dr. Legler nutzen, um eine erste Einordnung der wichtigsten Regelungen dieses neues Gesetzes aus Mitte November 2025 zu tätigen. Raum für Diskussion wird dabei geschafften und vom Referenten explizit gewünscht.


Die Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Prägnante Übersicht über die für die Wohnungswirtschaft wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes (d.h. des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 13.11.2025, veröffentlicht in: Bundestags-Drucksache 21/2793)
  • Darstellung der Auswirkungen dieses neuen Gesetzes auf die Wohnungswirtschaft: Bringt das Gesetz mehr Rechtssicherheit? Wofür genau? Bestand? Neubau? Beides? Welche Risiken verbleiben?
  • Highlights:
    • Neues zur Kundenanlage (mit u.a.: Aktuellem zur Praxis der BNetzA und zu den Impulsen vom Gesetzgeber, insbesondere: Bestandsschutz trotz rückwirkender partieller Europarechtswidrigkeit des § 3 Nr. 24a EnWG für bestehende Kundenanlagen? Und: Noch mehr Rechtssicherheit für Gebäudeanlagen?)
    • Neues zu den Direktleitungen aufgrund einer kleinen, aber feinen Anpassung im Gesetz
    • Energy Sharing nun auch im Gesetz: Was versteht der Gesetzgeber darunter? Welche Folgen hat die neue Regelung für die Wohnungswirtschaft?
    • Was bedeuten die mit dem Gesetz geschaffenen höheren Flexibilitäten bei der Direktvermarktung von EE-Strom?
    • Was genau enthält das Gesetz an Erleichterungen für die Nutzung von Stromspeichern und deren Integration in die Stromversorgung?
    • neue AGB-rechtliche Vorgaben aus EnWG und StromGVV (für die Gestaltung der Stromlieferverträge, sei es im Mieterstrom, sei es mittels der Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)
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