Hannover. Die Bauminister von Bund und Ländern haben sich bei der Bauministerkonferenz in Weimar mit Blick auf die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dem Vernehmen nach mit breiter Mehrheit für einen Erhalt der bewährten mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Breitbandnetze ausgesprochen.
Der vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen begrüßt die Zielrichtung. Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt fordert, dass die derzeit bestehende preiswerte TV-Grundversorgung für mehr als 350.000 Mieterinnen und Mieter in Niedersachsen und Bremen erhalten bleiben müsse. „Dieses System hat sich über Jahrzehnte bewährt und gewährleistet die Grundversorgung auch der Menschen, die sich mit niedrigem Einkommen keine Individualversorgung leisten könnten.“ Würde die Umlagefähigkeit wegfallen, müssten die einzelnen Mietparteien einen eigenen Vertrag abschließen, was zu Mehrkosten bis zu 200 Euro im Jahr führen würde, unterstrich Dr. Susanne Schmitt. Gerade Menschen mit einer kleinen Rente oder Hartz-IV-Empfänger könnten diese Kosten nur schwer aufbringen. Deswegen sei es dringend geboten, das derzeitige System aufrechtzuerhalten. „Mein Dank gilt der Bremer Bausenatorin Dr. Maike Schäfer und dem niedersächsischen Bauminister Olaf Lies, dass sie sich für dieses wichtige Signal eingesetzt haben“, sagte die Verbandsdirektorin abschließend.