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Gebäudeschadstoffe:

Asbest, genereller Asbestverdacht bei älteren Gebäuden, erbaut vor 1993, die neue Gefahrstoffverordnung, gültig seit Dezember 2024

Zielgruppe

Ziel und Inhalt


Die überarbeitete Gefahrenstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude vor 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung (ab Dezember 2024) führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten. Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.


  • Asbest und die Auswirkungen des Generalverdachts infolge der neuen Gefahrstoffverordnung
  • Inhalte der neuen Gefahrenstoffverordnung, wie u. a. der höhere Planungsaufwand, längere Vorlaufzeit durch Erkundungsmaßnahmen
  • Künstliche Mineralfaser (KMF)
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Schimmelpilz / Feuchteschäden
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