Verrechnung erfolgt grundsätzlich mit der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022
Hannover/Bremen. Der Bund wird den Letztverbrauchern im Dezember eine einmalige Soforthilfe in Höhe des monatlichen Heizkostenabschlags gewähren. Damit sollen die gestiegenen Gas- und Fernwärmekosten bis zum Eintritt des Preisdeckels für Gas und Fernwärme ab März 2023 überbrückt werden.
Die Soforthilfe kommt im Dezember zunächst bei den Vermietern an, die für ihre Mieter in Vorleistung gehen. Die Vermieter werden diese Hilfe dann in voller Höhe und ohne Abzüge im Zuge der Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Wichtig: Keineswegs sollen alle Mieterhaushalte im Dezember durch eine direkte Zahlung oder Gutschrift entlastet werden. Darauf weist der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) hin. Der Verband begrüßt, dass die Hilfe grundsätzlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung weitergegeben wird.
vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt erklärt:
„In den Fällen, in denen Mieter direkte Verträge mit Energieversorgern haben, wird die Soforthilfe zwischen Versorgern und Mietern abgewickelt.
In allen anderen Fällen, in denen Vermieter die Wohnungen über eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme versorgen und bei den Energiekosten in Vorleistung gehen, geht die Soforthilfe zunächst an die Vermieter als Endabnehmer des Versorgers. Die Vermieter sind dann verpflichtet, die Hilfe in voller Höhe im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an ihre Mieter weiterzugeben.
Eine Ausnahme gilt nur in den Fällen, in denen die Heizkostenvorauszahlungen in den vergangenen neun Monaten angepasst wurden. Hier könnten die Mieter ihre Vorauszahlung für den Monat Dezember um den Erhöhungsbetrag kürzen. Hierzu müssten sie einmalig ihren Dauerauftrag ändern. Zur Verdeutlichung: Ist die monatliche Vorauszahlung von 100 auf 150 Euro erhöht worden, könnten Mieter im Dezember die Vorauszahlung um 50 Euro kürzen.
Die Vermieter werden diesen Betrag in jedem Fall eins zu eins in der Heizkostenabrechnung für 2022 gutschreiben. Dadurch wird in vielen Fällen eine Nachzahlung verringert. Deswegen halten wir es aus Gründen der Einfachheit für sinnvoll, diesen Erhöhungsbetrag im Dezember einfach stehen zu lassen.“