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Tilgungszuschüsse richtiger Schritt / Bindungsdauer müsste verlängert werden – vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Neue Wohnraumförderung ist gelungen“  

1. Juli 2026

Hannover. Das Land Niedersachsen hat die Wohnraumförderung 2026 vorgelegt. Sie tritt am 1. Juli in Kraft. Trotz der unerwarteten Verzögerung um sechs Monate ist der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) mit den neuen Regeln weitgehend zufrieden.

vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt betont:

„Wir sind dem Land und insbesondere Bauminister Grant Hendrik Tonne sehr dankbar dafür, dass viele Anregungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft berücksichtigt worden sind. Damit stärken wir das bezahlbare Wohnen in Niedersachsen. Zigtausende Mieterhaushalte, die dringend preisgünstigen und dennoch zeitgemäßen Wohnraum suchen, werden davon profitieren.

Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:

  • Der Ansatz einer 80-prozentigen Regelförderung im Neubau ist grundsätzlich richtig. Die Kombination aus zinslosem Darlehen und einem 40-prozentigen Zuschuss im 1. Förderweg ist äußerst attraktiv.
  • Die langjährige Forderung des vdw nach einem Tilgungszuschuss im 2. Förderweg wurde endlich in die Richtlinien aufgenommen. Daraus ergibt sich der positive Effekt, dass mehr Wohnungen für Menschen aus der arbeitenden Mitte gebaut werden können.
  • Wir schlagen außerdem vor, die Bindungsdauer für öffentlich geförderte Wohnungen von derzeit 35 Jahren weiter zu erhöhen, um die Wohnraumförderung nicht zu einer Unterstützung für Immobilienspekulanten zu machen.
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