„Neuregelung von Mieterstrom nicht vergessen“
Hannover. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) unterstützt die Initiative des Niedersächsischen Umwelt- und Bauministeriums zur Stärkung erneuerbarer Energien. In einem Schreiben ans Ministerium betont vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Die Speicherkapazitäten etwa für Solarstrom müssen dringend ausgeweitet werden. Es ist daher richtig, dass das Land die Installation innovativer Photovoltaik-Batteriespeicher fördern will. Wer die Wohnungswirtschaft als Partner gewinnen will, muss aber auch das Steuerrecht ändern.“
In dem Zusammenhang weist der vdw erneut auf das völlig ungelöste Problem des sogenannten Mieterstroms hin. „Wir fordern Vorfahrt für den Mieterstrom. Bereits Anfang des Jahres haben wir an die Regierungschefs der fünf norddeutschen Bundesländer appelliert, sich im Bundesrat für die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung bei der Erzeugung von Mieterstrom einzusetzen“, erinnert Dr. Schmitt. Doch weiterhin gilt: Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) lokal erzeugen und kostengünstig an ihre Mieter weitergeben wollen, müssen erhebliche steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Die Folge: Notwendige Investitionen in Kollektorflächen und Stromspeicher bleiben aus.