Ja zu Quartiersförderung, nein zum Benennungsrecht
Hannover. Mit Zustimmung, aber auch einiger Kritik hat die Wohnungswirtschaft auf den Änderungsentwurf der Landesregierung zum Wohnraumfördergesetz reagiert. In seiner Stellungnahme unterstützt der vdw Niedersachsen Bremen die Pläne des Landes, die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zu erleichtern und die Verbesserung der Lebensverhältnisse in Wohnquartieren zu fördern. Dagegen lehnt der Verband die Vorschläge zum Benennungsrecht, die Aussetzung der Pauschale für die Betriebskostenabrechnung und die fehlende Freistellungsmöglichkeit von der Mietbindung ab.
Quartiersförderung: Der vdw unterstützt eine Verschmelzung von Wohnraum- und Quartiersförderung. „Dies ist eine gute Möglichkeit, die Entwicklung von Quartieren voranzubringen. Dazu zählen neben baulichen Verbesserungen aber auch Klimaschutz, Energieeffizienz und Mobilität“, sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt. Problematisch sei allerdings die Finanzierung. Das Land sieht vor, die Quartiersentwicklung aus den Mitteln des Wohnraumförderfonds zu bezahlen. Aus Sicht des vdw drohen hier Zielkonflikte.
Benennungsrecht: Bisher konnte die Landesregierung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf über eine Verordnung festlegen. Mit dem neuen Gesetz soll diese Befugnis auf die Gemeinden übergeben. Damit geht die Einführung des sogenannten Benennungsrechts einher. Die jeweilige Gemeinde könnte den Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen nach dem Gesetzentwurf künftig drei Wohnungssuchende vorschlagen, aus denen der neue Mieter ausgewählt werden muss. „Zu bürokratisch, zu zäh, zu teuer“, meint die Wohnungswirtschaft. Verbandsdirektorin Dr. Schmitt: „Das Land muss das Benennungsrecht insgesamt kippen. Denn dieses Vorgehen stellt einen erheblichen Eingriff in die Arbeit unserer Unternehmen dar, die seit Jahren durch eine umsichtige Belegungsstrategie die Entwicklung guter und sicherer Nachbarschaften fördern. Wir befürchten, dass der geförderte Wohnungsbau weiter zurückgehen wird. Vor allem Wohnungsgenossenschaften, die in erster Linie ihren Mitgliedern verpflichtet sind, werden diese ordnungspolitischen Regeln ablehnen.“
Betriebskostenpauschalen: Der Gesetzentwurf sieht vor, Betriebskosten künftig nicht mehr als Pauschale berechnen zu können. „Das steht im Widerspruch zum BGB und ist aus unserer Sicht nicht haltbar“, erklärt die vdw-Verbandsdirektorin. Neben diesen erheblichen rechtlichen Problemen würde ein Ausschluss der Pauschale deutlich negative Auswirkungen gerade für Haushalte mit kleinen Einkommen haben. „Kostentransparenz und Kostensicherheit gehen verloren. Betroffen von einer solchen Regelung wären unter anderem die Studentenwerke, die in ihren Wohnheimen Betriebskosten als Pauschalen abrechnen, auch um Verwaltungskosten zu sparen“.