Unzuverlässige Förderung wird zum Dauerproblem
Hannover/Bremen. Bezahlbar – klimagerecht – sozialverträglich: So lautet die Maxime für den Klimapfad der sozial orientierten Wohnungswirtschaft. Um bei dieser Mammutaufgabe weder Vermieter noch Mieter finanziell zu überfordern, bedarf es zwingend einer verlässlichen öffentlichen Förderung. „Ohne Vertrauen in die Beständigkeit geltender Förderbedingungen gibt es nur wenig Bereitschaft, in entsprechende Projektplanungen einzusteigen“, betonte vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt.
Kürzlich jedoch hat die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen bei ihren Sanierungsanstrengungen wieder einmal erleben müssen, dass Politik in Berlin die KfW-Sanierungsförderung ohne jede Vorankündigung sofort und massiv verändert. Dies ist ein erheblicher Rückschlag für die Wohnungsunternehmen Die völlig überraschende Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt seit dem 21. Juli und rückt nicht nur die durch den Praxispfad nachgewiesene kostengünstige CO2-Einsparung in den Hintergrund. Sie führt auch zu massiven Kürzungen bei Einzelmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern. vdw-Verbandsdirektorin Dr. Schmitt hat in einem Brief an zahlreiche Bundestagsabgeordnete darauf hingewiesen, dass „die notwendige Sanierungsquote durch die neuen Förderbedingungen nicht erreicht“ werden kann.
- Praxisberichte
Der vdw hat bei einigen seiner Mitgliedsunternehmen nachgefragt, wie sich die BEG-Kürzung in der Praxis niederschlägt:
Hildesheim: Die Hildesheimer Wohnungsunternehmen sehen die „Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Gefahr“. Die landkreiseigene kwg Hildesheim rechnet damit, dass die
Sanierung von 300 Wohnungen in Stadt und Landkreis betroffen sein könnte. „Wir werden unsere Investitionsentscheidungen neu bewerten“, heißt es von der kwg.
Bei der städtischen gbg Hildesheim liegen schon drei Berechnungsbeispiele vor:
- Dämmmaßnahmen an zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils fünf Wohnungen
Alter Zuschuss: 45.000 Euro / Neuer Zuschuss: 27.000 Euro / minus 40 %
- Dämmmaßnahmen und Gebäudenetz an acht MFH mit jeweils acht Wohnungen
Alter Zuschuss: 626.800 Euro / Neuer Zuschuss: 430.800 Euro / minus 31,3 %
- Fernwärmeanschlüsse an ein Wohnhaus mit sieben Wohneinheiten
Alter Zuschuss: 33.900 Euro / ab 8/26: 33.300; ab 8/27: 32.850; ab 8/28: 32.400
Salzgitter: Die Wohnbau Salzgitter verfügt über mehr als 5000 Wohnungen. Am Bohlweg in Salzgitter-Bad hat das kommunale Unternehmen die Sanierung von 20 öffentlich geförderten Wohnungen geplant. Nun wird befürchtet, dass direkte Fördermittel in Höhe von 85.000 Euro verloren gehen. Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass kommunale Wohnungsunternehmen bei der Sanierung des Altbestands auf die Kumulierung von Landesmitteln (N-Bank) und Bundesmitteln (BAFA) angewiesen sind, um bezahlbaren Wohnraum sozialverträglich energetisch zu ertüchtigen; bei einer aktuellen Beantragung ist die Wohnbau an einer „administrativen Blockade“ gescheitert, denn die Bearbeitungszeit der Landesförderung hat zu lange gedauert, so dass der Antrag auf BEG-Mittel erst nach dem Stichtag des 21. Juli eingereicht werden konnte.
Oldenburg: Die GSG Oldenburg mit insgesamt rund 8000 Wohnungen setzt mehr auf die Förderung durch die NBank als durch KfW und BAFA. Daher erwartet das Unternehmen durch die BEG-Kürzung vorerst keine größeren Veränderungen.
Göttingen: Die Städtische Wohnungsbau-Gesellschaft Göttingen mit knapp 4800 Wohneinheiten beurteilt die geänderte BEG-Förderung „sehr negativ“. Zehn bis 25 Prozent der geplanten Sanierungsmaßnahmen müssten voraussichtlich verschoben werden – vor allem im Bereich der energetischen Modernisierung. Die Geschäftsführung wünscht sich stattdessen höhere Fördersätze, Planungssicherheit und weniger Bürokratie.
Die Volksheimstätte Göttingen schließt sich der Einschätzung der swb an. Die Genossenschaft verfügt über 2570 Wohnungen und erwartet eine „deutliche Reduzierung“ geplanter Sanierungsinvestitionen. Befürchtet werden finanzielle Mehrbelastungen der Mieter und die Unwirtschaftlichkeit notwendiger Maßnahmen.
Hannover: Der Spar- und Bauverein mit rund 8300 Wohnungen erwartet „eher negative“ Auswirkungen der BEG-Änderung. Gleichwohl sieht der Vorstand keine aktuellen Projekte in Gefahr. Auch die Investitionsplanung werde aus heutiger Sicht nicht beeinträchtigt.
Die städtische hanova nutzt die BEG-Förderung eher als Zusatzförderung und setzt vor allem auf die Modernisierungsförderung über die NBank. Das Unternehmen mahnt aber die Landesförderbank an, ihre Konditionen schnellstens zu ändern, sonst würde es schwierig, geplante Modernisierungsvorhaben durchzuführen.
Lüneburg: Sowohl die städtische Lüwobau als auch die Wohnungsgenossenschaft Lüneburg sehen vorerst keine negativen Auswirkungen. Bei der Umstellung dezentraler Heizanlagen (z.B. Gasetagenheizungen) müssten die Fördermittel aber deutlich erhöht werden, ansonsten sei eine Umstellung vollkommen unwirtschaftlich.
Braunschweig: Die Nibelungen Wohnbau verfügt als städtische Wohnungsgesellschaft über fast 7600 Wohnungen. Sie sieht die neuen BEG-Regeln „eher negativ“ und verweist darauf, dass die Förderung für Fernwärmeanschlüsse „teilweise komplett entfällt“. Generell dürften die Klimaziele im Gebäudebereich gefährdet sein, meint die Nibelungen.
Bremerhaven: Die örtliche Wohnungsgenossenschaft mit 2840 Wohnungen sieht der neuen BEG-Förderung gelassen entgegen und erwartet „keine wesentlichen Auswirkungen“ auf die eigenen Planungen.
Dagegen beurteilt die GWF Wohnungs- und Immobilien GmbH die neuen Regeln „sehr negativ“. Das Unternehmen mit insgesamt 1300 Wohnungen plant sogar, Sanierungspläne für insgesamt 168 Wohnungen abzusagen.
Leer: Der Bauverein Leer mit knapp 1700 Wohnungen kommentiert: „Die Folgen der Bundesentscheidung sind für uns noch nicht absehbar. Wir erwarten deutlich negative Auswirkungen.“ Vor allem die energetische Modernisierung und die Heizungserneuerung sind betroffen.
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- Ausblick
Dr. Schmitt: „Wir haben einige zentrale Forderungen, um die Klimaziele im Wohnungsbestand sozialverträglich erreichen zu können.“
- Die BEG-Förderkürzungen müssen vollständig zurückgenommen werden.
Sie sind unsozial, kurzsichtig und klimapolitisch ein Fehlschlag. Gerade größere Wohnungsbestände werden die Kürzungen strukturell schlechter gestellt. Das trifft ausgerechnet jene Unternehmen, die in großem Umfang bezahlbare Wohnungen
bewirtschaften und gleichzeitig enorme Investitionen in Neubau, Klimaschutz, Bestandserhalt, altersgerechtes Wohnen u.v.m. schultern müssen.
- Grundlage für eine verlässliche Förderkulisse auf Bundes- und Landesebene muss der „Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“ sein.
Statt einer ineffizienten Fokussierung auf maximale Energieeinsparung zeigen die Wissenschaftler der Initiative einen praxisorientierten Emissionsminderungspfad auf, der den bezahlbaren Umstieg auf eine emissionsfreie Wärmeversorgung in den Mittelpunkt stellt, maßvolle Sanierung fördert und Kreislaufwirtschaft stärkt. Ziel ist es, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, ohne Wohnen unbezahlbar zu machen.
- Das Land Niedersachsen muss schnellstens die angekündigte Modernisierungsförderung auf den Weg bringen.
Die neue Wohnraumförderung des Landes, die seit Anfang Juli gilt, deckt nach Ansicht des vdw wirtschaftlich nur den Teil des Neubaus am Wohnungsmarkt ab. Dringend nötig ist eine sehr pragmatisch und auskömmlich gestaltete Modernisierungsförderung, um auch im Gebäudebestand langfristig zeitgemäße und klimagerechte Wohnungen zu vertretbaren Mieten anbieten zu können.