Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz ändern. Erkennbares Ziel ist der Abbau von bürokratischen Hürden. Damit wird auch den drängenden Herausforderungen am Wohnungsmarkt Rechnung getragen. Im laufenden Anhörungsverfahren hat der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge grundsätzlich positiv bewertet – allerdings fehlen der Branche klare Regeln für die klimagerechte Gebäudesanierung.
Zum Gesetzentwurf sagte vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt:
„Selbstverständlich gehen die 180 Mitgliedsunternehmen in unserem Verband sensibel mit schützenswerten Kulturgütern und ausgewiesenen Baudenkmälern um. Bei einem Gesamtbestand von rund 400.000 Wohnungen gibt es zahlreiche Mehrfamilienhäuser und Gebäudeensembles, bei denen Bestimmungen des Denkmalschutzes gelten und respektiert werden. Gleichwohl haben sich die Verhältnisse am Wohnungsmarkt gravierend verändert. Und die sozial orientierten Wohnungsunternehmen stellen immer häufiger fest, dass seitens des Denkmalschutzes wenig Kompromissbereitschaft besteht, übergeordnete Ziele wie bezahlbares und klimagerechtes Wohnen aktiv zu unterstützen.
- Daher finden wir die geplante Veränderung zielführend, den Schutzumfang von Gruppendenkmälern auf das äußere Erscheinungsbild zu beschränken. Oftmals gibt es im Inneren solcher Gebiete einzelne Bauten, die schlicht nicht mehr sanierungsfähig sind und stattdessen durch eine zeitgemäße Wohnbebauung ersetzt werden müssten.
- Außerdem unterstützen wir die vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der archäologischen Untersuchungspflicht bei Erdarbeiten. Die bisherige Praxis hat zu teils extremen Kosten auch bei „Nullfunden“ geführt und den geplanten Wohnungsbau unnötig verzögert und verteuert.
Hohe Baukosten führen zu hohen Mieten. Aber das ist nicht das Geschäftsmodell der Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften in unserem Verband. Wir wollen Wohnraum schaffen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Wie erreichen wir das? In einem Gastbeitrag für das Landesamt für Denkmalpflege habe ich vor einiger Zeit geschrieben: ‚Wir brauchen unter anderem weniger Vorschriften beim Bauen sowie für eine maßvolle, realisierbare und bezahlbare Sanierung alter Gebäude. Und für diesen neuen Weg brauchen wir die politische Unterstützung.‘
- Der Entwurf für das neue Denkmalschutzgesetz lässt meines Erachtens gerade an dieser Stelle erhebliche Lücken erkennen. Es fehlen aus unserer Sicht einheitliche und nachvollziehbare Kriterien für die denkmalrechtliche Beurteilung von Modernisierungsmaßnahmen. In der Praxis erleben wir teils unterschiedliche Bewertungen gleicher Maßnahmen bei vergleichbaren Objekten. So wurde einmal die Dämmung einer rückwärtigen Fassade genehmigt, dann bei einem vergleichbaren Objekt nicht. Wir wünschen uns dringend einen einheitlichen Maßstab, der transparent und nachvollziehbar ist.
- Denkmalschutz und Klimaschutz müssen durch pragmatische Regelungen in Einklang gebracht werden. Deswegen dürfen Maßnahmen zur Energieeinsparung an denkmalgeschützten Gebäuden wie Fassadendämmungen an nicht prägenden Gebäudeseiten, moderne Fensterlösungen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Photovoltaikanlagen auf Dächern, nicht an Denkmalschutzregeln scheitern.
- Und in vielen Fällen fehlen Dokumente oder Unterlagen zum ursprünglichen Erscheinungsbild eines Denkmales. Die denkmalrechtliche Bewertung erfolgt dann häufig auf der Grundlage fachlicher Einschätzungen, die je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen können und nicht immer nachvollziehbar sind. Klare und objektive Maßstäbe wären hier wünschenswert, damit Eigentümer Planungs- und Investitionssicherheit erhalten.“