Hannover. Am kommenden Donnerstag (29. September) will der Rat der Landeshauptstadt Hannover die neue Fernwärmesatzung beschließen.
Dazu sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Wir regen an, die Entscheidung zu vertagen, bis einige grundsätzliche Fragen abschließend geklärt sind. In sehr konstruktiven Gesprächen mit der Stadt und enercity hat der vdw gemeinsam mit Vertretern lokaler Wohnungsunternehmen wiederholt darauf hingewiesen, folgende Punkte vorab zu regeln, ehe man dem Fernwärmeanschlusszwang zustimmen kann:
- Bis wann und in welchen Bereichen wird enercity verbindlich CO2-neutrale Fernwärme liefern?
- Wie kann durch geeignete Maßnahmen verhindert werden, dass durch die Alleinstellung eines Lieferanten eine für Kunden problematische Preispolitik entsteht?
- Die Bedingung für die angestrebte Klimaneutralität des Gebäudebestands in der Stadt Hannover bis 2035 kann nur durch die Lieferung CO2-freier Fernwärme erreicht werden. Da nicht der gesamte Gebäudebestand durch Fernwärme versorgt werden kann, sollte die Satzung darüber hinaus technologieoffene Alternativen formulieren, die es den Eigentümern per Antrag ermöglicht, den Anschlusszwang durch andere klimaneutrale Lösungen zu ersetzen. Langwierige Genehmigungsverfahren wären damit obsolet.