Externer Datenschutzbeauftragter
Unternehmen, die mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen nach § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Der Gesetzgeber gestattet die Bestellung einer natürlichen Person auch außerhalb des Unternehmens – eines externen Datenschutzbeauftragten..
Gerade bei kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen kann dies die kostengünstigere Lösung sein gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten..
Der vdw bietet in Person von Rene Geisler an, sein Know-how und Kompetenz in Sachen Datenschutz zur Verfügung zu stellen und die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen zu übernehmen..
Folgende gesetzlich geforderte Aufgaben werden von …. übernommen
- Sensibilisierung, Schulung der Mitarbeiter für den Datenschutz und Hinwirkung auf die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer relevanten Vorschriften zum Datenschutz.
- Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (§ 4g BDSG). Erstellung und Führung von Übersichten (Verfahrensverzeichnis), § 4e BDSG), welche Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentieren
- Einweisung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes (§ 43 BDSG) sowie die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
- Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung und Sicherstellung des Datenschutzes (§ 9 BDSG)
- Durchführung der Vorabkontrolle bei automatisierter Datenverarbeitung inkl. der Dokumentation des Ergebnisses
- Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten (§ 3 BDSG)
- Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen in datenschutzrechtlichen Fragen bis hin zur Mitgestaltung von Verträgen und Formularen unter daten-schutzrechtlichen Aspekten
- Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung
- Gegebenenfalls Vertretung des Unternehmens gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten
Ihre Vorteile:
- Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
- Effektive und vollständige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
- Vermeidung innerbetrieblicher Interessenkonflikte
- Kostensenkung durch Outsourcing – Ihre Mitarbeiter können sich ihren Hauptaufgaben widmen
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Transparente Kostenplanung
- Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld wegen Verstöße gegen das BDSG)