Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit im Wohnungsunternehmen – "Alles unter einem Hut" - die drei Bausteine der Nachhaltigkeit
In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft prägt gelebte Nachhaltigkeit im Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung das strategische Handeln seit Jahrzehnten. Gelebte Nachhaltigkeit ist mehr als der Blick auf einzelne Gebäude. Sie ist ein Unternehmenskonzept in Bezug auf und in Abhängigkeit von der Stadtentwicklung.
Nachhaltigkeit beinhaltet dabei eine ökologische, ökonomische und soziokulturelle Dimension, die miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Dies heißt auch, dass keine dieser Dimensionen auf Kosten einer anderen maximiert werden darf. Unternehmerische Entscheidungen in der Wohnungswirtschaft müssen sich daher im Spannungsfeld von sozialen, ökologischen und kulturellen Ansprüchen an den Wohnungsbau und betriebswirtschaftlicher Rentabilität bewegen.
1. Nachhaltigkeitsbericht
Einem Nachhaltigkeitsbericht kommt die Aufgabe zu, den Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung sichtbar und damit beurteilbar bzw. bewertbar zu machen. Analog zur externen Finanzberichterstattung können der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Aufgaben der Information und Dokumentation, Rechenschaft und Kapitalerhaltung zugeordnet werden. Durch eine stakeholderorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung können Reputation und Image des berichtenden Unternehmens gesteigert und das Vertrauen in die nachhaltigkeitsbezogene Leistungsfähigkeit des Unternehmens ausgebaut werden.
Die Aufgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen
- Bündelung sämtlicher relevanten Informationen zum Bereich Nachhaltigkeit für Gesellschafter bzw. Mitglieder, Kreditgeber und der Öffentlichkeit
- Kommunikation von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitsleistungen
- Kontrolle der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen
- Vorbereitung auf die Anforderungen der EU-Kommission, die sich ab 2023 für große Unternehmen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht ergeben.
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Die Struktur der Berichterstattung basiert hierbei auf dem Ordnungsrahmen der 20 Komponenten des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Vertiefende Informationen können Sie dem Artikel im Mitgliedermagazin entnehmen. Eine Kurzinformation zu diesem Produkt ist in unserem Flyer enthalten.
Beratungshonorar: Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
2. DNK-Erklärung
Die Abgabe einer DNK-Entsprechenserklärung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) umfasst eine eigenständige in sich geschlossene Berichterstattung. Parallel zur Abgabe einer DNK-Entsprechenserklärung können der Aufbau und die Struktur im Nachhaltigkeitsbericht übernommen werden.
Wohnungsunternehmen berichten anhand von 20 Kriterien über ihr nachhaltiges Handeln.
Die bestehende wohnungswirtschaftliche Branchenergänzung zum DNK besteht aus seiner Erläuterung der Kriterien und dient der begleitenden Information und Orientierung. Die Erstellung einer DNK-Erklärung wird dadurch erleichtert.
Vorteile der DNK-Erklärung:
- Nutzung des DNK-Siegels in der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens
- Ermöglichung branchenübergreifender Vergleichbarkeit
- Unterstützung beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und beim Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Eine regelmäßige Berichterstattung ermöglicht die transparente Entwicklung des Unternehmens im Zeitverlauf
- Qualitätskontrolle durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex durch Prüfung der DNK-Erklärung auf formale Vollständigkeit
- Die allgemein zugängliche DNK-Datenbank erzeugt branchenübergreifende Sichtbarkeit
- Kostenlose Nutzung der DNK-Leistungen.
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Abgabe einer DNK-Erklärung für Ihr Unternehmen zu unterstützen.
Beratungshonorar: Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
3. CO2-Bilanz
Der CO2-Fußabdruck von Wohnungsunternehmen lässt sich transparent durch eine jährliche unternehmensbezogene CO2-Bilanz darstellen. Diese Herangehensweise ermöglicht es dem Wohnungsunternehmen einen unternehmensbezogenen Klimapfad und eine klimapolitische Zielsetzung abzuleiten.
Mit dem 3. Baustein der Nachhaltigkeit bieten wir Ihnen als Beratungsangebot das Produkt "Erstellungsbericht CO2-Bilanz" an.
Neben den Berechnungsgrundlagen des CO2-Bilanzierungswerkzeugs werden hierbei auch die unternehmensbezogenen Aktivitätsdaten des Wohnungsunternehmens in die Berichterstattung übernommen. Im Ergebnis werden die CO2-Bilanzierung und Ansatzpunkte zur CO2-Reduktion im Bericht aufgeführt.
Vorteile der CO2-Bilanz:
- Standardisierte Berichterstattung ermöglicht transparenten Branchenvergleich
- Identifikation von Emissionstreibern
- Ermittlung der Grundlagen für Entscheidungen über weitere Maßnahmen zur CO2-Reduzierung
- transparente Darstellung der Klimazielsetzungen.
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der CO2-Bilanzierung in Form eines Erstellungsberichtes zu unterstützen.
Beratungshonorar: Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
4. Prognoserechner für die zu erwartende Belastung aus dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG
Im November 2022 wurde von Bundestag und Bundesrat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG – beschlossen. Dadurch wird der Vermieter für Abrechnungszeiträume, die ab 2023 beginnen, anteilig den CO2-Preis für bestimmte Energieträger (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Fernwärme) der Heizungs- und Warmwasserversorgung tragen müssen.
Neben den wirtschaftlichen Folgen dieser Kostenbelastung für Wohnungsunternehmen sind im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erstmalig zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die Unfertigen Leistungen um diese nicht umlagefähigen Heizkosten zu reduzieren und gegebenenfalls Rückstellungen für an Mieter zu erstattende Beträge zu berücksichtigen.
Zur Prognose und Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, aber auch als Hilfe für die Bewertungsarbeiten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ab dem Geschäftsjahr 2023 haben wir eine Excel basierte Arbeitshilfe geschaffen, durch die sich je Wirtschaftseinheit/Gebäude die vom Wohnungsunternehmen zu tragenden CO2-Kosten vorausberechnen lassen.
In dieser Arbeitshilfe haben wir folgende gesetzlichen Bestimmungen des CO2KostAufG berücksichtigt:
- stufenweise Berechnung des CO2-Preis zu Lasten des Vermieters (Anteil von 0 – 95 %) nach der
Emissionsmenge je m² Wohnfläche je Wirtschaftseinheit/Gebäude - Berechnung des CO2-Preises für Nichtwohngebäude (50 %) je Wirtschaftseinheit/Gebäude
- Berücksichtigung der Reduzierung der CO2-Kosten bei Denkmalschutz, Anschlusszwang u. Ä.
- Berechnung des CO2-Preises zu Lasten des Vermieters und des Mieters für die einzelnen Jahre
von 2023 bis 2026 unter Berücksichtigung des geplanten steigenden CO2-Preises - Berücksichtigung von verschiedenen auch individuellen Emissionsfaktoren für die einzelnen
Energieträger als Berechnungsgrundlage
Darüber hinaus enthält die Arbeitshilfe folgende grafische Darstellungen der Berechnungsergebnisse zur Ergebnisdarstellung und Analyse:
- Zusammenfassung der Ergebnisse (Kosten Mieter und Vermieter) je Jahr in absoluten Werten und
grafisch - Gliederung der Anzahl der im Stufenmodell eingeordneten Wirtschaftseinheiten/Gebäude des Wohnungsunternehmens sowie der Wohnungen und Gewerbeeinheiten
- Bewertungshilfe für den Jahresabschluss (Unfertige Leistungen/Rückstellungen)
Nach Erfassung weniger Daten je Wirtschaftseinheit/Gebäude bekommen Sie einen Überblick über die voraussichtlichen CO2-Kosten je Wirtschaftseinheit/Gebäude und insgesamt für das Unternehmen.
Weitere Informationen zum Erwerb der Arbeitshilfe finden Sie hier im Flyer...