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Tax-Compliance-Richtlinie

„TAX COMPLIANCE“ DIENEN DER VERMEIDUNG VON ALLGEMEINEN UND STEUERSPEZIFISCHEN HAFTUNGSRISIKEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND MITARBEITER SOWIE DES UNTERNEHMENS. „TAX COMPLIANCE“ KÖNNEN AUCH ALS INDIZ DAFÜR HERANZUZIEHEN SEIN, DASS ES SICH BEI EINER ANZEIGE UND BERICHTIGUNG VON UNZUTREFFENDEN BZW. FEHLERHAFTEN STEUERERKLÄRUNGEN NICHT UM EINE SELBSTANZEIGE IM SINNE DER STRAF- UND BUSSGELDVORSCHRIFTEN GEMÄSS §§ 371, 378 ABS. 3 AO, SONDERN UM EINE „EINFACHE“ ANZEIGE UND BERICHTIGUNG IM RAHMEN DER DURCHFÜHRUNG DER BESTEUERUNG IM SINNE VON § 153 AO HANDELT.

Wenn Sie bei Umsetzung von „Tax Compliance“ unterstützt werden möchten, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung zur Erarbeitung und Etablierung einer Tax-Compliance-Richtlinie für Ihr Unternehmen. In einem ersten Schritt nehmen wir Ihre steuerlichen Verhältnisse einschließlich der wesentlichen inhärenten Risiken auf und beschäftigen uns dabei mit den eingerichteten und ggf. schon dokumentierten organisatorischen Prozessen und Kontrollen zur Erfüllung der spezifischen steuerlichen Pflichten, insbesondere der richtigen und vollständigen Steuerdeklaration.

Im zweiten Schritt entwickeln wir mit Ihnen geeignete Grundlagen und Strukturen und formulieren die Ergebnisse in einen ersten Entwurf für eine Tax-Compliance-Richtlinie für Ihr Unternehmen.

Gemeinsam mit Ihnen sondieren wir auf dieser Grundlage in einem dritten Schritt die Bereiche, für die ggf. noch weitergehende Maßnahmen zur Verminderung der Steuerrisiken und deren Überwachung bzw. Dokumentationen festzulegen bzw. zu erstellen sind (z. B. zu einzelnen Deklarationsprozessen sowie IT-gestützten Datenzugriffs- und Archivierungsverfahren, zum Internen Kontrollsystem sowie zu den heranzuziehenden Hilfsmitteln als auch zu sonstigen organisatorischen Vorkehrungen).

Im Ergebnis werden in der Tax-Compliance-Richtlinie sämtliche wesentlichen Belange berücksichtigt, sodass eine Vorlage und Verabschiedung durch die zuständigen Gremien erfolgen kann.

Wenn Sie Interesse an der Unterstützung bei der Erarbeitung und Etablierung einer Tax-Compliance-Richtlinie für Ihr Unternehmen haben, dann reichen Sie bitte das Auftragsformular (zum Tax-Compliance-Richtlinie Auftrag) unterschrieben zurück. Für die ersten beiden bezeichneten Schritte zur Erarbeitung und Etablierung einer Tax-Compliance-Richtlinie veranschlagen wir jeweils pauschal ein Tagewerk (á 7,5 Std.). Sofern weitere Ergänzungen zu erarbeiten sind (dritter Schritt) bzw. Schulungsmaßnahmen zur Einführung angedacht werden, stimmen wir Art und Umfang sowie den notwendigen Zeitaufwand mit Ihnen ab. Für die Abrechnung sämtlicher Leistungen kommen die geltenden Stundensätze der Beitrags- und Gebührenordnung des Verbandes zur Anwendung. Diese enthalten bereits die Aufenthalts-, Fahrt- und Nebenkosten. Hinzu tritt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Prüfungsbereich.

Ansprechpartnerin:

Kerstin Hildebrandt

Kerstin Hildebrandt

Sekretariat Prüfungsdirektor