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Das Wichtigste: Die Zuständigkeiten für das Heizkostenzuschussgesetz sind jetzt im Land Freie Hansestadt Bremen geregelt.
Anbei ist Sie die Verordnung über die zuständigen Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Heizkostenzuschussgesetzes.
Anlage