Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil zu Gast beim WoWi-Lunch der norddeutschen Wohnungswirtschaft. Wohnungsunternehmen fordern Vorfahrt für Mieterstrom und stellen erhebliche Entlastung von Mieterinnen und Mieter bei den Energiekosten in Aussicht.
Hamburg/Hannover. Die norddeutsche Wohnungswirtschaft hat Vorfahrt für Mieterstrom gefordert. Die Regierungschefs der fünf norddeutschen Bundesländer wurden in einem Brief gebeten, sich im Bundesrat für die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung bei der Erzeugung von Mieterstrom einzusetzen.
„Wohnungsunternehmen können und wollen wichtige Partner der Politik bei der Erreichung der Klimaschutzziele sein“, erklärte der Verbandsdirektor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner. „Sie könnten ihren Mietern mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken kostengünstigen Strom zur Verfügung stellen, wenn sie nicht durch Steuergesetze daran gehindert würden.“
„Das Problem: derzeit hemmen steuerliche Nachteile das Angebot von Mieterstrommodellen“, erläuterte die Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), Dr. Susanne Schmitt. So drohe Wohnungsunternehmen der Verlust der Gewerbesteuer- bzw. der Steuerfreiheit. Die Befreiung dieser Unternehmen von Steuerzahlungen sei kein Selbstzweck, sondern eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie bezahlbaren Wohnraum anbieten könnten.
Tschentscher und Weil zu Gast beim WoWi-Lunch des VNW
Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil waren am Mittwoch Gäste beim Wohnungswirtschaftlichen Lunch des VNW. An dem Treffen nahmen mehr als 80 Vorstände und Geschäftsführer von Hamburger Wohnungsunternehmen teil.
Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Keiner anderen Metropole in Deutschland gelingt es so gut wie Hamburg, das Angebot an neuen Wohnungen zu vergrößern und den Anstieg der Mieten zu bremsen. Mit unserem Wohnungsbauprogramm wurden seit 2011 fast 60.000 neue Wohnungen gebaut. An diesem Erfolg haben das Bündnis für das Wohnen und die Mitgliedsunternehmen des VNW einen großen Anteil. Auch bei der Senkung der Kohlendioxidemissionen in unserer Stadt ist die Wohnungswirtschaft eine wichtige Partnerin. Mit Mieterstrom können wir die Erneuerbaren Energien in Hamburg ausbauen. Deshalb setzen wir uns für den Abbau von Steuernachteilen ein und fördern den Bau von Solaranlagen.“
Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil plädiert für deutliche Erleichterungen für Mieterstrom. Dies könne der Bund im Kontext der ohnehin geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im ersten Quartal 2020 regeln. „Durch Mieterstrommodelle“, so Weil, „können auch Mieter von der Energiewende profitieren, und der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann in urbanen Räumen weiter voranschreiten. Ich würde es begrüßen, wenn wir es so der Wohnungswirtschaft ermöglichen würden, selbst zu einem gestaltenden Akteur der Energiewende zu werden.“
Mieterstrom ist billiger als Strom von anderen Anbietern
vdw und VNW regen an, die Erzeugung und Lieferung von Strom in den Katalog gesetzlich zugelassenen Nebentätigkeiten aufzunehmen. Das könnte durch eine Ergänzung des Gewerbesteuergesetzes erfolgen. Dezentrale Mieterstrommodelle zeichneten sich dadurch aus, dass erneuerbare Energiequellen (Photovoltaikanlagen) und eine effiziente Stromproduktion, beispielsweise durch Blockheizkraftwerke, kombiniert würden. „Mieterstrom ist für die Mieterinnen und Mieter in der Regel deutlich günstiger als Strom von anderen Anbietern“, erklärt Schmitt. Es sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sogenannter Mieterstrom zehn Prozent günstiger als der örtliche Grundversorgertarif sein müsse.
Mieterstrom entlastet die Menschen – energetische Sanierung verteuert das Wohnen
„Sogenannter Mieterstrom bietet zudem die Chance, die hohen Anforderungen des Klimaschutzes mit dem Anspruch der Gesellschaft nach bezahlbarem Wohnen zu versöhnen“, erklärt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Klimaschutz, der einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht, ist nicht mehrheitsfähig.“ Durch nachhaltige Mieterstrommodelle könne deutlich mehr CO2 reduziert werden als durch eine teure und aufwändige energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Zudem mache die energetische Modernisierung von bestehenden Gebäuden das Wohnen für die Mieterinnen und Mieter erheblich teurer.
Ein Beispiel:
In einem Quartier mit 250 Wohnungen (jeweils 60 Quadratmeter) könnte der CO2-Ausstoß jährlich um rund 157 Tonnen reduziert werden, wenn die Wärme- und Stromversorgung statt mit Gas- oder Ölkessel nun mit Hilfe von Mieterstrom (Kraft-Wärme-Kopplung für Wärme und einer Photovoltaikanlage für Strom) erfolgen würde. Um diese 157 Tonnen CO2 gegenüber einem heute üblichen energetischen Standard durch zusätzliche energetische Modernisierungsmaßnahmen zu reduzieren, müsste der Energieverbrauch um 40 Prozent gesenkt werden. Hierfür wäre eine Modernisierung in Höhe von etwa drei Millionen Euro notwendig. Bei einer daraus folgenden Mieterhöhung von acht Prozent würde sich eine zusätzliche monatliche Kostenbelastung von 0,95 Euro pro Quadratmeter ergeben (Mieterhöhung 1,30 Euro pro Quadratmeter minus Energieeinsparung 0,35 Euro pro Quadratmeter). Das entspräche einer Mehrbelastung für die Mieterinnen und Mieter in Höhe von 684 Euro pro Jahr bzw. 57 Euro pro Monat. Würde die Minderung der 157 Tonnen CO2 durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung und Photovoltaikanlagen erreicht und dabei der Mieterstrom um 4 Ct/KWh günstiger angeboten, wird der Mieterhaushalt um 80 Euro im Jahr entlastet.
„Es gibt keinen Grund, die entsprechenden Gesetze nicht umgehend zu ändern“, resümiert Breitner. „Den Staat würde das keinen Cent kosten und dem Klimaschutz wäre durch eine erhebliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes ein großer Dienst erwiesen.“ Dr. Schmitt ergänzt: „Zu guter Letzt werden Mieterinnen und Mieter auch noch bei den Energiekosten entlastet.“