Hannover. Die Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Wohnen in sogenannten Tiny Houses fördern. Dazu sollen rechtliche Hürden abgebaut werden. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) begrüßt diesen Vorschlag, der am morgigen Freitag (28. Januar) im Landtag beraten wird, ausdrücklich.
Dazu Dr. Susanne Schmitt, vdw-Verbandsdirektorin:
„Wir müssen alle Hemmnisse, die bezahlbares Wohnen verhindern, aus dem Weg räumen. Das gilt auch für das Segment der Tiny Houses. Die ressourcenschonenden, multifunktionalen Wohnhäuser erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Auch Mitgliedsunternehmen des vdw bieten bereits Tiny houses an. Wir sehen in dieser sich ausbreitenden Bewegung große Chancen, gleich drei wesentliche Ziele am Wohnungsmarkt zu erreichen: flexiblen Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, günstigen Wohnraum zu verwirklichen und einen Beitrag zur Einsparung von Energie, Bauland und Baustoffen zu leisten.
Neben günstigen Anschaffungs- bzw. Mietpreisen versprechen sich die Nutzer von Tiny Houses eine größtmögliche Flexibilität was den Standort der kleinen Gebäude betrifft.
An diesem Punkt weisen die Landtagsfraktionen von SPD und CDU auf eine nicht hinnehmbare Schwäche im Genehmigungsverfahren hin. So wird jedes Tiny House bei einer Standortverlegung wie ein Neubau betrachtet. Das ist widersinnig und bindet unnötige Ressourcen in der Verwaltung. Zudem wären jetzt bestehende Tiny Houses bei der zu erwartenden Verschärfung energiegesetzlicher Vorgaben bei einer künftigen Standortverlegung aus Klimaschutzgründen überhaupt nicht mehr genehmigungsfähig.
Der vdw begrüßt daher den Entschließungsantrag und die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene. Das ist sehr praxisnah gedacht, gerade auch mit Blick auf die Verflechtungen zwischen dem Land Bremen mit seinem niedersächsischen Umland, die wir als vdw immer im Blick haben.“