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0511/1265-01

Modernisierung - von der Modernisierungsankündigung bis zur Abrechnung

Anrechenbar in Bezug auf die Weiterbildungsverpflichtung in der MaBV

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aus Wohnungsunternehmen

Ziel und Inhalt


  • Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
    • Begriff Modernisierung
    • Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:
        • „energetische Modernisierung“ und Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien
        • Wohnwertverbesserung
        • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen
        • Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung
  • Ankündigung
    • als Voraussetzung für Duldungspflicht
    • Form / formale Anforderungen
    • Frist
    • Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
    • Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
    • Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
    • Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung
  • Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen
    • Mietminderung § 536 BGB
    • Aufwendungsersatzansprüche
  • Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
    Mieterhöhung nach § 559 BGB

    • Kappungsgrenze, Fristläufe
    • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
    • 559 BGB, Härtegrund des Mieters
    • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
    • Mieterhöhung nach § 559e BGB bei Heizungsmaßnahmen
    • Alternative:         Mieterhöhung nach § 558 BGB
    • Alternative:         Kombination § 558 und § 559 BGB?
    • Alternative:         Mieterhöhung nach § 557 BGB
  • Modernisierungsvereinbarungen
    • Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
    • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG                                                                  
  • Contracting
    • Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
    • Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
    • Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
      • Kürzungsrecht des Mieters
      • „Nachholung“ durch Vermieter