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Sachkundenachweis - TRGS 519: Auffrischung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4

Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5

Zielgruppe

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.

Ziel und Inhalt


Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach.



Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre.


Inhalt:

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
    • Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
    • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
    • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
    • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
    • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
    • Aufgaben der sachkundigen Person
    • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
    • Betriebsanweisung und Unterweisung
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Auswahl und Anwendung

 

Achtung!  Am 9. Dezember 2024 ist Anmeldeschluss!