vdw: Völlig falsches Signal!
Hannover. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie drängt auf eine Einschränkung oder Abschaffung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhaus-Breitbandnetze. Die Umlage beinhaltet auch die laufenden Entgelte für eine TV-Grundversorgung. „Unseren Mieter drohen jetzt deutlich höhere Kosten. Im, Bemühen um mehr bezahlbares Wohnen halten wir das für ein völlig falsches Signal“, sagt Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw). Der Verband hat bereits alle Bundestagsabgeordnete aus beiden Bundesländern angeschrieben und auf die gravierende Problematik hingewiesen.
Ausgelöst wurde die Debatte durch die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Die nun vom Gesetzgeber angekündigte Änderung der Betriebskostenverordnung hätte besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte spürbare Folgen.
Dazu Verbandsdirektorin Dr. Schmitt: „Für Transferhaushalte übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für den TV-Anschluss als Kosten der Unterkunft. Entfällt die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig aus eigenen Mitteln wie etwa dem Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung ist dies aus meiner Sicht nicht hinnehmbar.“
Heute erhalten 12,5 Millionen Bürger in Deutschland eine TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze sowie die erforderlichen Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Dieses System schafft eine kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte, zumal zahllose Mieterhaushalte von den Sonderkonditionen profitieren, die ihr jeweiliger Vermieter durch Verhandlungen mit Kabelnetzbetreibern erzielt hat.
Eine Umstellung auf Einzelverträge würde zu deutlich höheren Kosten von bis zu 200 Euro pro Jahr für die betroffenen Mieter führen. Zudem würde der Wegfall der Umlageoption den Breitbandausbau nicht zuletzt in ländlichen Gebieten massiv beeinträchtigen und somit auch die Anstrengungen etwa für bessere Homeoffice-Bedingungen konterkarieren.
Die Wohnungswirtschaft will bundesweit in den kommenden fünf Jahren eine Million Wohnungen an das Glasfasernetz anschließen und so aktiv die Breitbandstrategie der Bundesregierung und die Digitalisierung unterstützen. „Diese Zusage können wir jedoch nur bei Erhalt der Umlagefähigkeit geben“, betont die vdw-Chefin.