Bremen. Zu den Vorwürfen struktureller Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe durch Mitarbeiter der BREBAU hat Sonderermittler Prof. Matthias Stauch am Montag seinen Untersuchungsbericht vorgelegt. Außerdem hat BREBAU-Aufsichtsratsvorsitzender Finanzsenator Dietmar Strehl erste Reaktionen des Aufsichtsrates und erste Maßnahmen im Wohnungsunternehmen erläutert.
Dazu sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt:
„Es gibt keine strukturelle Diskriminierung von Wohnungsbewerbern in der sozial orientierten Wohnungswirtschaft. Prof. Stauch und der Aufsichtsrat haben eindeutig festgestellt, dass es bei der BREBAU keine rassistische und sozial ungerechte Behandlung von Wohnungsbewerbern gab. Die in Rede stehenden Vorfälle haben sich ohne Kenntnis der Geschäftsführung ereignet. Die BREBAU ist somit vom Vorwurf struktureller Diskriminierung entlastet.
Die sozial orientierten Mitgliedsunternehmen in unserem Verband stehen für Diversität und Vielfalt. Es gibt bei unseren Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften keine strukturelle Diskriminierung von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten. Eine diskriminierungsfreie und datenschutzkonforme Wohnungsvergabe muss auch künftig für die soziale Wohnungswirtschaft selbstverständlich sein.
Ich danke dem Sonderermittler Prof. Stauch und dem Aufsichtsrat für die umfangreiche Aufklärung des Sachverhaltes. Das Ergebnis wird der tatsächlichen Leistung unserer Mitgliedsunternehmen gerecht, die engagiert für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft weit über die Bremer Stadtgrenzen hinaus eintreten.“